Der Marktgemeinderat Hohenwart hat in seiner Sitzung am 27. Juli 2026 die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Hohenwart (BGS/EWS)
beschlossen.
Die Satzung tritt am 01. August 2026 in Kraft.
Die Satzung liegt in Zi. Nr. 02 des Rathauses Hohenwart zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.
Der Marktgemeinderat Hohenwart hat in seiner Sitzung am 27. Juli 2026 die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Hohenwart (Entwässerungssatzung - EWS)
beschlossen.
Die Satzung tritt am 01. August 2026 in Kraft.
Die Satzung liegt in Zi. Nr. 02 des Rathauses Hohenwart zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.
Der Marktgemeinderat Hohenwart hat in seiner Sitzung am 27. Juli 2026, die Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) des Markt Hohenwart
beschlossen.
Die Satzung tritt eine Woche nach Bekanntgabe in Kraft.
Die Satzung liegt in Zi. Nr. 02 des Rathauses Hohenwart zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden aus.