Finanzielle Unterstützung bei vielen Lebenslagen-
Neuer Service auf der Homepage des Landratsamts
Bei vielen unterschiedlichen Lebenslagen können Bürgerinnen und Bürger auf eine finanzielle Unterstützung des Staates zurückgreifen. Damit Hilfesuchende sofort die jeweiligen Voraussetzungen und Ansprechpartner parat haben, hat das Landratsamt Pfaffenhofen jetzt auf seiner Internetseite die wichtigsten Unterstützungsmöglichkeiten zusammengestellt. Unter www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/finanzielle-unterstuetzung/ gibt es Informationen zu vielen Themenbereichen – angefangen beim BAföG über Stationäre Krankhilfe bis hin zur Wohnraumförderung und zur Grundsicherung im Alter. Sollten die Finanzhilfen nicht direkt vom Landratsamt ausbezahlt werden, sind die jeweils genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Antrag zur Vorlage bei anderen Behörden gerne behilflich. „Gerade in Zeiten steigender Preise für Lebensmittel, Wohnen und Energie ist es wichtig, dass die Menschen kompakte Informationen zu staatlichen Hilfestellungen haben“, so der Stellvertreter des Landrats Karl Huber.
Die Liste ist noch nicht abschließend, sondern wird im Bedarfsfall durch weitere Angebote ergänzt.
Gesundheitsamt warnt: Reduzierte Warmwasser-Temperaturen können das Wachstum von Legionellen fördern
Das Gesundheitsamt Pfaffenhofen weist drauf hin, dass das Wasser am Austritt einer Trinkwassererwärmungsanlage in der Hausinstallation eine Vorlauftemperatur von 55 °C bis 60 °C nicht unterschreiten darf.
„Liegt die Temperatur unter den vorgeschriebenen Werten, fördert dies das Wachstum von Legionellen und anderen krankheitserregenden Keimen. Eine Absenkung der Temperatur als Energiesparmaßnahme kann daher gesundheitliche Folgen haben“, so Cornelia Teubner, Hygienefachkraft am Landratsamt.
Trinkwasserhygiene und die damit verbundene Trinkwasserqualität konkurrieren schon seit vielen Jahren mit dem nachhaltigen Umgang von Energieressourcen und den damit verbundenen, immer höher werdenden Preisen für Strom und Wasser. Globale Krisen und der sich schnell entwickelnde Klimawandel sorgen nun in den meisten Haushalten dafür, dass nach schnellen Lösungen gesucht wird. „Die Gesundheit darf dabei aber nicht vergessen werden“, gibt Teubner zu Bedenken.
Weitere Informationen und Tipps für das „Energiesparen an der richtigen Stelle“ im Bereich Trinkwasser finden Sie unter landkreis-pfaffenhofen.de - Gesundheitsamt - Trinkwasser.
Befristete Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen aufgrund von Gasmangel möglich
Ältere Holzfeuerungsanlagen dürfen ab 01.09.2022 wieder in Betrieb genommen werden, wenn dadurch der Betrieb einer vorhandenen Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt wird.
Das Landratsamt Pfaffenhofen hat hierfür eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese Ausnahmeregelung ist bis zum 31.08.2023 befristet.
Voraussetzung für eine befristete Wiederinbetriebnahme ist, dass die Holzfeuerungsanlage noch nicht abgebaut wurde und dem Landratsamt sowie dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger das entsprechende Formular zum Vorhalten für den Notbetrieb vor der Inbetriebnahme vorgelegt wird.
Ab dem Außerkrafttreten der Allgemeinverfügung (mit Ablauf des 31.08.2023) können die betreffenden Feuerungsanlagen wieder nur im Notbetrieb genutzt werden. Eine regelmäßige Nutzung der Feuerungsanlagen ist dann nicht mehr möglich.
Die entsprechenden Formulare für den Notbetrieb stehen beim Landratsamt Pfaffenhofen neben der Allgemeinverfügung unter folgendem Link zum Download zur Verfügung: Immissionsschutzrecht| Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (landkreis-pfaffenhofen.de)
Hintergrund für die Ausnahmeregelung ist das Ausrufen der Alarmstufe des Notfallplans Gas und die aktuelle Gasmangellage, in der es ermöglicht werden soll, Gas einzusparen.