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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 36/2026
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Die Verwaltung des Marktes Hohenwart wird auch in Zukunft nicht auf anonyme Beschwerden reagieren. Es gibt klare Verwaltungsvorschriften hierzu.

Für diese Vorschriften gibt es wesentliche Gründe:

  • Keine Rückmeldung möglich: Ohne Kontaktdaten kann Ihnen kein Ergebnis und keine Rückfragen zukommen.
  • Schutz vor Denunziation: Anonyme Anzeigen werden oft genutzt, um sich über Nachbarn zu beschweren. Die Verwaltung schützt sich und andere vor Missbrauch.
  • Fehlende Beweiskraft: Für ein offizielles Verfahren rechtfertigen anonyme Hinweise selten behördliches Einschreiten, da der Anzeigende nicht als Zeuge zur Verfügung steht.
  • Fehlende Zuständigkeit: Für viele Sachverhalte, die der Gemeinde gemeldet werden, ist diese in Bayern Kraft Gesetz nicht zuständig, nachzulesen im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sowie § 88 Zuständigkeitsverordnung (ZustV).

Sollten Sie eine Beschwerde beim Ordnungsamt einreichen wollen, so bitten wir Sie, dies stets schriftlich unter Angabe Ihres vollständigen Namens sowie einer schriftlichen Kontaktmöglichkeit (E-Mail-Adresse oder Anschrift) zu tun. Selbstverständlich können Sie um Vertraulichkeit bezüglich der Weitergabe Ihrer Daten bitten.