Kulturelle Vielfalt im Landkreis Pfaffenhofen – Termine für Veranstaltungskalender online melden
Das ganze Jahr über laden zahlreiche Veranstaltungen im Landkreis Pfaffenhofen kleine und große Gäste zu einem Besuch ein – von den Volksfesten über sportliche Höhepunkte und musikalische Darbietungen.
Das detaillierte und tagesaktuelle Jahresprogramm ist im Online-Veranstaltungskalender des Kommunalunternehmens Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (KUS) zu finden.
„Für ein umfassendes Bild von der facettenreichen Kulturlandschaft in unserem Landkreis können Vereine, Verbände, Institutionen und Organisationen ihre Termine kostenfrei online unter www.erlebnisregion-pfaffenhofen.de/veranstaltungen einpflegen. Ausgewählte Highlights werden zusätzlich immer freitags über den KUS-Instagram-Kanal „heimatverliebt_lkr_paf“ als Tipp zum Wochenende gepostet“, erklärt Annegret Lange, Projektverantwortliche im KUS.
Neben weiterführenden Informationen zu Eintrittspreisen und Anmeldung ermöglicht die Suchfunktion den Nutzern das Filtern nach bestimmten Rubriken, Zeiträumen oder Orten. Durch die eigenständige Eingabe hätten die Organisatoren das Ergebnis selbst in der Hand, heißt es aus dem KUS.
Die Printprodukte des KUS erleichtern die Ausflugsplanung. Das Informationsmaterial kann online unter www.erlebnisregion-pfaffenhofen.de/informationsmaterial heruntergeladen sowie kostenfrei telefonisch unter +49 8441 40074-40 oder per Mail an info@kus-pfaffenhofen.de angefordert werden. Auch bei verschiedenen Auslagestellen, beispielsweise im Landratsamt und bei den Kommunen sind sie erhältlich. Die vielseitigen Angebote und Ausflugszielen sind zudem unter www.erlebnisregion-pfaffenhofen.de einsehbar.
Gesundheitsamt informiert: Mit Betäubungsmittel auf Reisen
Viele Menschen sind auf die regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Das Mitführen von Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegt in Deutschland strikten Vorgaben.
Wie das Gesundheitsamt am Landratsamt Pfaffenhofen mitteilt, gilt es daher einiges zu beachten, wenn Betäubungsmittel auf Reisen in das Ausland mitgenommen werden.
Betäubungsmittel dürfen nur für die Dauer der Reise als Reisebedarf mitgeführt werden. Eine Bescheinigung muss bei Ein- und Ausreise vorgelegt werden können. „Je nach Urlaubsland gelten verschiedene Vorschriften. Hier muss insbesondere zwischen Ländern, in denen das Schengener Abkommen gilt und Ländern außerhalb der Schengen-Staaten unterschieden werden“, so Dr. Martina Schickart vom Gesundheitsamt Pfaffenhofen.
Die entsprechende Bescheinigung ist auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel (BfArM) unter „Reisen mit Betäubungsmitteln“ zu finden. Diese muss vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden und ist dann vom Gesundheitsamt des Landkreises des verordnenden Arztes zu beglaubigen. Die Gültigkeit der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage. Für jedes mitgeführte Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
Dr. Martina Schickart: „Informieren Sie sich vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt, wie die Bestimmungen in ihrem Zielland aussehen. Je nach Land fallen unterschiedliche Medikamente unter das Betäubungsmittelgesetz.“
Obwohl medizinisches Cannabis in Deutschland seit April 2024 nicht mehr als Betäubungsmittel gilt, werde hier ebenfalls die Mitnahme eines Formulars empfohlen. Für Substitutionspatienten bietet INDRO e.V. (Institut zur Förderung qualitativer Drogenforschung, akzeptierender Drogenarbeit und rationaler Drogenpolitik) Auskünfte zu weltweiten Reisebestimmungen.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Landratsamts Pfaffenhofen.