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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 37/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund umfangreicher Renovierungs- und Erneuerungsarbeiten im Bereich Entwässerungseinrichtungen, wird der Markt Hohenwart Mitte Oktober 2024 wieder einen Verbesserungsbeitrag für folgende Maßnahmen verlangen:

1.

Umbau der Kläranlage Deimhausen und Überleitung der Abwässer des Ortsteils Deimhausen zur Kläranlage Hohenwart

Aktueller Stand: Spülbohrung für die Druckleitung von Deimhausen nach Hohenwart

2.

Neubau Stauraumkanal mit obenliegender Entlastung in der Schulstraße, 100 lfm von Kreisstraße PAF 13 (Einmündung Schulstraße) bis Schulstraße 3 (Kinderkrippe)

Aktueller Stand: fertig geplant, Baubeginn 2 Wochen nach Schulbeginn

3.

Erneuerung Freiweg, 55 lfm von Freiweg 2 bis 4

Aktueller Stand: wird heuer noch geplant und ausgeschrieben, Baubeginn ist nächstes Jahr im Februar

Nach Art. 5 Kommunalabgabengesetz (KAG) muss der Aufwand für die Herstellung oder die Verbesserung der öffentlichen Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung von den anschlussberechtigten Grundstückseigentümern oder den Erbbauberechtigten getragen werden. Es wurde ein vorläufiger umlagefähiger Betrag in Höhe von 2,9 Mio. € ermittelt.

Beitragspflichtig sind dadurch bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerbliche nutzbare Grundstücke, die tatsächlich an das öffentliche Entwässerungssystem angeschlossen oder anschließbar sind.

Im November 2023 wurde bereits für folgende Maßnahmen die erste Rate in Höhe von 25 % der Gesamtsumme erhoben. Die zweite Rate von 50 % der Gesamtsumme, wäre bereits im April 2024 fällig gewesen, wurde jedoch vom Marktgemeinderat auf Mitte Oktober 2024 verschoben. Die Verwaltung informiert bereits jetzt über die bald kommenden Bescheide. Der Betrag ist spätestens einen Monat nach Bekanntgabe des Verbesserungsbescheides zu zahlen und wird mit folgenden Beitragssätzen berechnet:

Höhe der vorläufigen Beitragssätze:

Grundstücksflächenbeitrag je m²:

0,88 €

Geschossflächenbeitrag je m²:

2,46 €

Beispielgrundstück:

Grundstücksfläche

1000 m² x 0,88 € = 880,00 €

Geschossfläche

350 m² x 2,46 € = 861,00 €

Gesamt

= 1.741,00 €

davon 50 % (2. Rate)

= 870,50 €

zu zahlender Betrag

= 870,50 €