Bitte beachten:
Wenn bei Ihnen bereits ein digitaler Funkzähler eingebaut wurde, erhalten Sie keinen Ablesebrief, da die Zählerstände hier automatisch dem Wasserzweckverband gemeldet werden. Deshalb ist in diesem Fall keine Zählerstandsmeldung erforderlich!
Für diejenigen, die noch keinen Funkzähler haben:
Im Laufe der nächsten Woche erhalten Sie Ihre Zählerablesebriefe.
Die Mitteilung des Zählerstandes hat bis 30.09.2026 zu erfolgen.
Die Zählerstände können dem Zweckverband wie folgt mitgeteilt werden: