Gemäß der Verordnung zur Durchführung des Bundesimmisionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BimSchV) dürfen Geräte und Maschinen im Freien an Sonn-und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr nicht betrieben werden.
In letzter Zeit sind wieder Beschwerden bei der Gemeindeverwaltung über Lärmbelästigung durch Rasenmähen in den späten Abendstunden und während der Mittagszeit eingegangen.
Der Markt Hohenwart hat keine eigene Lärmschutzverordnung erlassen. Somit gilt die o.g. Bundesverordnung.
Wir bitten alle Gemeindebürger das o.g. Gesetz zu beachten und trotzdem zur Erhaltung der guten Nachbarschaft auch während der Mittagsstunden ihren Nachbarn etwas Ruhe zu gönnen.