Landrat Albert Gürtner (re.) bedankte sich mit einer kleinen Feier bei den zahlreichen Interviewerinnen und Interviewern
Einheitliche Führerscheine in der EU
Gestaffelter Umtausch erforderlich
Zur Umsetzung europäischer Vorgaben ist in Deutschland der gestaffelte Umtausch von Führerscheinen notwendig. Nach der sog. Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Um den Umtauschprozess für die rund 43 Mio. Führerscheininhaber zu entzerren, wurde der Umtausch gestaffelt.
Bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, gilt das Geburtsjahr des Fahrers (Papierführerschein). Bei Kartenführerscheinen, die ab 01.01.1999 bis zum 18.01.2013 ohne Befristung ausgestellt wurden, gilt das Ausstellungsjahr.
| Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (Papierführerscheine) | |
| Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 bis 1958 | 19. Juli 2022 |
| 1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
| 1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 |
| Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind | |
| (Kartenführerscheine ohne Befristung Nr. 4b) | |
| Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins (Papierführerschein / Kartenführerschein).
Nach Ablauf der o.g. Fristen werden die bisherigen Führerscheine ungültig.
„Bei dem Umtausch handelt sich nur um einen verwaltungstechnischen Vorgang. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden“, so die Fahrerlaubnisbehörde. Diese würden auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung bestehen.
Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.
Jeder Umtausch eines Führerscheins kostet 34 Euro inklusive Direktversand.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landkreises Pfaffenhofen unter www.landkreis-pfaffenhofen.de/pflichtumtausch
Zensus 2022
Dankesfeier für die Erhebungsbeauftragten
Insgesamt 138 ehrenamtliche Interviewerinnen und Interviewer waren von Mai bis August im Landkreis unterwegs, um die persönlichen Befragungen im Rahmen des Zensus 2022 durchzuführen. Landrat Albert Gürtner bedankte sich jetzt bei Kaffee und Kuchen bei den sog. Erhebungsbeauftragten für deren Mithilfe und Unterstützung. „Nur dank der großen Zahl überaus motivierter ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer konnten die Befragungen im Landkreis Pfaffenhofen ohne größere Schwierigkeiten durchgeführt werden“, so der Landrat.
Insgesamt wurden beim Zensus 2022 rund 5.400 Anschriften mit etwa 22.300 Personen befragt. Durchschnittlich hat jeder Erhebungsbeauftragte damit rund 160 Personen Interviews durchgeführt, die Erhebungsbeauftragte mit den meisten befragten Personen sogar 435.
Die Interviewerinnen und Interviewer waren zwischen 18 und 85 Jahre alt. Mit dabei waren Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Rentnerinnen und Rentner, aber auch viele Erhebungsbeauftragte, die die ehrenamtliche Tätigkeit neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit ausgeübt haben.
„Ein großer Dank geht auch an die Mitarbeiterinnen der Zensus-Erhebungsstelle des Landkreises Pfaffenhofen unter Leitung von Carina Paula. Der Zensus 2022 war sehr gut organisiert und ist nahezu reibungslos abgelaufen“, so Albert Gürtner.
Bis zum 18. Oktober müssen nun alle erhobenen Daten ins System eingegeben werden. Auch im Anschluss sind noch einige Nacharbeiten zu erledigen. Mit Ergebnissen aus dem Zensus 2022 ist bis Ende 2023 zu rechnen.
Das „wir2 Bindungstraining“ für Alleinerziehende geht in die nächste Runde!
Nach zwei erfolgreich durchgeführten Kursen im letzten Schuljahr wird es ab Mitte Oktober im Landkreis Pfaffenhofen wieder einen neuen wir2-Kurs für Alleinerziehende geben.
Alleinerziehende, die meisten davon sind Frauen, sind im Alltag mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert: Probleme im Umgang mit den Kindern, finanzielle Sorgen sowie das Gefühl, sozial isoliert zu sein und zu vereinsamen. Das Angebot von wir2 wendet sich an Alleinerziehende, die sich in solch einer Situation befinden und Unterstützung wünschen. Der Kurs hilft alleinerziehenden Müttern und Väter dabei, ihre Situation zu verbessern und den Umgang in der Familie langfristig positiv zu verändern.
Das Seminarangebot ist kostenlos und umfasst insgesamt 20 Sitzungen für Alleinerziehende mit Kindern im Alter von drei bis zehn Jahren. Die Termine finden bis auf wenige Präsenztermine über Zoom statt.
Organisiert und durchgeführt wird der Kurs von der Trennungs- und Scheidungsberatung am Landratsamt Pfaffenhofen. Start ist am Dienstag, 13. Oktober. Die weiteren Termine finden jeweils donnerstags von 20 bis 21.30 Uhr statt. Bis zum 23. März 2023 trifft sich die Gruppe in wöchentlichen Abständen.
Interessierte können sich ab sofort informieren und anmelden bei Eva Schröder (Tel. 08441 271195, eva.schroeder@landratsamt-paf.de) oder Désirée Dichtl (Tel. 0172 8269749, desiree.dichtl@landratsamt-paf.de).