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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 38/2023
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Das Landratsamt informiert:

wir2 Bindungstraining für Alleinerziehende geht in eine neue Runde

Die Abteilung Familie, Jugend, Bildung des Landratsamts Pfaffenhofen bietet ab Mitte November wieder ein Seminar für alleinerziehende Mütter und Väter an. Das wir2 Bindungstraining hilft Alleinerziehenden dabei, ihre Situation zu verbessern, die besonderen Herausforderungen zu meistern und den Umgang in der Familie langfristig positiv zu verändern. Zudem lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch den Kurs andere Betroffene kennen und können sich so gut austauschen und vernetzen.

In vier Modulen werden die Bereiche Mütter und Väter, Kinder, Familie und Neue Lösungen für alte Konflikte in 20 Sitzungen in den Fokus genommen.

Das Seminarangebot ist kostenlos und richtet sich an Alleinerziehende mit Kindern im Alter von bis zu zehn Jahren. Die Termine finden bis auf wenige Präsenztermine über Zoom statt.

Der Kurs startet vorrausichtlich am Donnerstag, 9. November um 20 Uhr mit einem ersten Treffen im Landratsamt. Alle weiteren Termine finden jeweils donnerstags von 20 bis 21.30 Uhr statt. Die Gruppe trifft sich in wöchentlichen Abständen.

Interessierte können sich ab sofort informieren und anmelden bei Désirée Dichtl unter Tel. 0172 8269749 oder per E-Mail an wir2.bindungstraining@landratsamt-paf.de

Einheitliche Führerscheine in der EU

Gestaffelter Umtausch erforderlich

Zur Umsetzung europäischer Vorgaben ist in Deutschland der gestaffelte Umtausch von Führerscheinen notwendig. Nach der sog. Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt. Um den Umtauschprozess für die rund 43 Mio. Führerscheininhaber zu entzerren, wurde der Umtausch gestaffelt.

Bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind, gilt das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers (Papierführerschein). Bei Kartenführerscheinen, die ab 01.01.1999 bis zum 18.01.2013 ohne Befristung ausgestellt wurden, gilt das Ausstellungsjahr.

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (Papierführerscheine)

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind

(Kartenführerscheine ohne Befristung Nr. 4b)

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins (Papierführerschein / Kartenführerschein).

Nach Ablauf der o.g. Fristen werden die bisherigen Führerscheine ungültig.

„Bei dem Umtausch handelt sich nur um einen verwaltungstechnischen Vorgang. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden“, so die Fahrerlaubnisbehörde. Diese würden auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung bestehen.

Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.

Jeder Umtausch eines Führerscheins kostet 29,30 Euro inklusive Direktversand.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landkreises Pfaffenhofen unter www.landkreis-pfaffenhofen.de/pflichtumtausch