Mit dem 1. Oktober endet die gesetzliche Schonzeit zum Schutz von Vögeln, Insekten und Kleinsäugern. Damit beginnt wieder die Saison für die Pflege von Bäumen und Hecken. Aber nur durch eine fachgerechte Pflege können wertvolle Lebensräume erhalten und gestärkt werden. Die Untere Naturschutzbehörde informiert, wie diese Arbeiten im Einklang mit der Natur durchgeführt werden können.
Für Fällungen von größeren Bäumen wird empfohlen, vorab eine Fällgenehmigung einzuholen, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Auch außerhalb des eigenen Gartens gibt es Regelungen für die Pflege der Natur. Hecken, Feld- und Ufergehölze sind ganzjährig geschützt. Eine fachgerechte Pflege, die den Bestand erhält, ist aber vom 1. Oktober bis zum 28. Februar erlaubt. Auch hier empfiehlt es sich, vor einem Schnitt Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde oder dem Landschaftspflegeverband aufzunehmen, um sich zu den geplanten Maßnahmen beraten zu lassen.
Für die Pflege von Gräben gelten ebenfalls spezielle, aber andere Zeitfenster:
Grabenräumungen sind grundsätzlich im Zeitraum vom 1. August bis 30. November zulässig, idealerweise von September bis Oktober.
Unter bestimmten Bedingungen kann die Untere Naturschutzbehörde eine Fristverlängerung bis Ende Februar genehmigen.
Röhrichte dürfen als gesetzlich geschützte Biotope nur vom 1. Oktober bis Ende Februar und nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden. Der Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt ist das oberste Ziel. Deshalb ist es wichtig, nicht nur den richtigen Zeitpunkt zu beachten, sondern auch die Art und Weise der Arbeiten. Eine schonende Räumung von Hand ist zum Beispiel ganzjährig erlaubt. Ein Bagger mit Grabenlöffel kann im zulässigen Zeitraum verwendet werden, eine Tieferlegung oder Verbreiterung der Gewässersohle ist ohne Antrag aber ebenso unzulässig wie die Verwendung einer Grabenfräse.
Bei allen Arten von Arbeiten sollten Sie vorsichtig vorgehen, um die Tiere in ihrem Lebensraum nicht zu gefährden. Vor allem bei Gräben, in denen seltene oder geschützte Arten wie die Bachmuschel leben, ist besondere Achtsamkeit geboten. Den Lebensraum „Graben“ nutzen insbesondere Krebse, Fische, Muscheln, Libellen und Amphibien, viele von ihnen überwintern dort auch. Wird eine Räumung bei Frost durchgeführt, haben die ausgebaggerten Tiere keine Überlebenschance. Daher sind solche Maßnahmen im Vorfeld mit der Unteren Naturschutzbehörde oder dem Landschaftspflegeverband abzusprechen.
„Neben der generellen Verantwortung, die wir für unsere Mitlebewesen tragen, ist der Artenschutz europarechtlich und national verankert und unterliegt strengen Vorgaben“ so Gudrun Bosch, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde.
Diese Vorgaben dienen dem Schutz wertvoller Lebensräume und der darin lebenden Arten, die Teil unserer Kulturlandschaft sind.
Der Erhalt und die richtige Pflege von Hecken und Gräben sind entscheidend für die Artenvielfalt im Landkreis. „Tragen Sie mit Ihrem Engagement zu ihrem Schutz bei“ so Bosch weiter.
Tipps und Beratung zu naturverträglichen Schnittmaßnahmen sowie zur Gewässerunterhaltung können die gemeindlich zuständigen Fachkräfte geben, deren Kontaktdaten telefonisch unter Tel. 08441 27309 erfragt werden können.
Zudem stehen die Fachkräfte der Naturschutzbehörde und des Landschaftspflegeverbandes für eine naturverträgliche Umsetzung der Maßnahmen beratend zur Seite.
Das Kommunalunternehmen Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (KUS) unterstützt Gründerinnen und Gründer mit kostenfreien Angeboten auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Gemeinsam mit der Handwerkskammer für München und Oberbayern (HWK), der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK), den AktivSenioren Bayern e.V. sowie dem Wirtschaftsbeirat werden praxisnahe Beratungen und Begleitungen angeboten.
Die nächsten Termine stehen bereits fest: Das HWK-Gründerseminar findet am Montag, 6. Oktober, von 9 bis 12 Uhr statt. Am Dienstag, 21. Oktober, stehen die erfahrenen Unternehmerinnen und Unternehmer der AktivSenioren von 9 bis 12 Uhr beratend zur Seite. Die IHK-Gründersprechstunde ist für Mittwoch, 22. Oktober, von 12 bis 17 Uhr vorgesehen.
Alle Angebote finden in den Geschäftsräumen des KUS in der Spitalstraße 7 in Pfaffenhofen statt. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist telefonisch unter 08441 40074-40 möglich.
In den Einzelberatungen können vielfältige Fragestellungen thematisiert werden – von der Wahl der passenden Rechtsform über die Finanzierung und Erstellung eines Businessplans bis hin zu Standortentscheidungen oder zur Entwicklung einer Markteintrittsstrategie.
Auch wer bereits gegründet hat, kann von den Angeboten profitieren, etwa durch Impulse für den Unternehmensaufbau, bei der Suche nach Gewerbeflächen oder durch Hinweise auf Weiterbildungsangebote wie Existenzgründungsseminare. „Gerade in der Anfangsphase ist es wichtig, die eigenen Pläne kritisch zu prüfen und von Expertinnen und Experten begleiten zu lassen“, betont KUS-Vorstand Johannes Hofner.
Weitere Informationen sind unter www.kus-pfaffenhofen.de/gruendung verfügbar.
Beratungstermine rund um Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung bietet die Betreuungsbehörde des Landratsamts Pfaffenhofen am Dienstag, 7. Oktober, nachmittags in der Außenstelle Nord des Landratsamts in Vohburg an.
Zudem sind dabei Beglaubigungen von Vollmacht und/oder Betreuungsverfügung möglich. Die Kosten je Beglaubigung betragen 10 €. Eine Terminvereinbarung ist unter Tel. 08441 27-2222 oder per E-Mail an betreuungsbehoerde@landratsamt-paf.de möglich.
Auch bei Fragen zu einzelnen Themen oder der Vereinbarung von Beratungs- oder Beglaubigungsterminen im Landratsamt in Pfaffenhofen können sich Interessierte an den vorgenannten Kontakt wenden.
Nicht selten können Menschen aufgrund von überraschenden Notsituationen nicht mehr selbst ihre Angelegenheiten regeln. „Es ist daher enorm wichtig, für diese unvorhersehbaren Lebenslagen Vorsorgemaßnahmen zu treffen“, so die Betreuungsbehörde. Dazu gehören v.a. die Vorsorgevollmacht sowie die Betreuungs- und Patientenverfügung.
In der Notfallmappe des Landkreises Pfaffenhofen sind alle wichtigen Dokumente und Informationen enthalten. Sie dient einem Angehörigen oder einer benannten Vertrauensperson im Bedarfsfall dazu, sich schnell und zielgerichtet einen umfassenden Überblick zu verschaffen und zielgerichtet zu handeln. Dabei ist es notwendig, diese Person vorab darüber zu informieren, wo die Mappe zu finden ist.
In die Mappe können neben persönlichen Daten auch wichtige Rufnummern und Angaben für den Notfall/Notarzt (z. B. Einnahme von Medikamenten) aufgenommen werden. Wie ist jemand versichert? Welche Vorsorgeleistungen greifen? Wie sieht es mit der finanziellen Situation aus? Auch diese Angaben sind im Falle einer Notsituation für Angehörige oder Vertrauenspersonen wichtig und hilfreich. Am Ende der Notfallmappe befinden sich die wichtigen Vordrucke zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Die Notfallmappe ist kostenlos bei der Betreuungsbehörde und der Servicestelle im Landratsamt Pfaffenhofen, in der Außenstelle Nord des Landratsamts in Vohburg und ebenso bei allen Gemeinde- und Stadtverwaltungen des Landkreises sowie in der Ilmtalklinik Pfaffenhofen erhältlich.
Auf der Internetseite des Landkreises (www.landkreis-pfaffenhofen.de) ist die Notfallmappe unter der Rubrik LANDRATSAMT/Veröffentlichungen/Informationsmaterial/Broschürenund Faltblätter/Soziales ebenfalls zum Herunterladen eingestellt.