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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 39/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 55

- Weichenried "PV-Anlage Heideberg"

I.Der Gemeinderat des Marktes Hohenwart hat in seiner Sitzung am 19.09.2022 den

Bebauungsplan Nr. 55 - Weichenried "PV-Anlage Heideberg"

als Satzung beschlossen.

Dieser Plan bedurfte keiner Genehmigung.

II.Der Plan in der Fassung vom 19.09.2022 liegt samt Begründung und Umweltbericht ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im

Rathaus des Marktes Hohenwart, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart, Zi. Nr. 15

auf Dauer während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann von jedermann eingesehen

werden. Gleichzeitig kann der Bebauungsplan auch auf der Homepage des Marktes Hohenwart unter

https://www.markt-hohenwart.de/gemeinde/bebauungsplaene/index.php abgerufen werden.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

III.Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln sowie Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen:

Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der oben genannten Satzung des Marktes Hohenwart schriftlich gegenüber dem Markt Hohenwart geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder die Mängel begründen soll, ist darzulegen.

Marktgemeinde Hohenwart
Hohenwart, 26.09.2022
gez.
Haindl
1. Bürgermeister