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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 4/2023
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Das Landratsamt informiert:

v.l.n.r.: Landrat Albert Gürtner, Josef Loy und Andreas Kastner

Abteilung Familie, Jugend, Bildung sucht Jugendschöffen

Für die Jahre 2024 bis 2028 werden wieder Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Sitzungen des Jugendschöffengerichts beim Amtsgericht Pfaffenhofen benötigt. Das Landratsamt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die Erfahrung und Freude im Umgang mit Jugendlichen und Verständnis für die Jugendprobleme haben, sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung zu stellen.

„Wer sich als Jugendschöffe einbringt, übernimmt eine sehr interessante Aufgabe“, so Landrat Albert Gürtner.

Wie die Leiterin der Abteilung Familie, Jugend, Bildung Elke Dürr mitteilte, bringt das Amt eines Jugendschöffen aber auch sehr viel Verantwortung mit sich. Insbesondere wird ein hohes Maß an Unparteilichkeit, selbstständigem Handeln und Urteilsreife vorausgesetzt.

Bewerben kann sich jeder mit deutscher Staatsbürgerschaft, der am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist. Weiterhin soll man erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Juristische Vorkenntnisse werden nicht benötigt.

Die Bewerbungen sollen bis spätestens 17.03.2023 beim Landratsamt, Abteilung Familie, Jugend, Bildung, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen, eingegangen sein.

Das Bewerbungsformblatt kann auf der Homepage des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm (www.landkreis-pfaffenhofen.de), Rubrik Aktuelle Meldungen heruntergeladen oder telefonisch beim Landratsamt Abteilung Familie, Jugend, Bildung

(Tel. 08441/ 27 -250 oder -253) angefordert werden.

Weitere Informationen sind unter www.schoeffenwahl.de zu finden.

Zahl der zugelassenen Fahrzeuge im Landkreis Pfaffenhofen legt um 2,45 % zu

Im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm waren zum Jahresende 2022 insgesamt 139.904 Fahrzeuge zugelassen. Dies entspricht einer Steigerung von 2,45 % gegenüber dem Vorjahr (136.544). Im Vergleich zum Jahr 2013 (111.952) ergibt sich aus der Statistik der Verkehrsbehörde eine Zunahme der zugelassenen Fahrzeuge um 24,96 %.

Bei der Art der zugelassenen Fahrzeuge im letzten Jahr handelt es sich vor allem um Pkws (86.044), Anhänger (20.128), Krafträder (12.998), Zugkraftwagen (9.136) und Lkws (6.832).

Wie Rudolf Plach, Leiter des Sachgebiets Verkehrswesen am Landratsamt Pfaffenhofen mitteilt, stieg die Fahrzeugdichte im Laufe des letzten Jahres von 1.054 Fahrzeugen pro 1.000 Einwohner auf 1.065 Fahrzeuge an. Dies bedeutet eine Steigerung um 1,04 %.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde haben im vergangenen Jahr insgesamt 9.054 EU-Kartenführerscheine (Vorjahr: 7.273), 705 internationale Führerscheine (Vorjahr: 185) und 137 Fahrgastführerscheine (Vorjahr: 110) ausgehändigt.

Beim Begleiteten Fahren ab 17 verzeichnete das Sachgebiet 781 Führerscheinanträge. Dies bedeutet einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr (802) um 2,62 %. Erteilt wurden hier letztendlich 615 (Vorjahr: 624) Führerscheine.

Im vergangenen Jahr erfasste das Sachgebiet auch wieder die Entwicklung bei den „Verkehrssündern“. Rudolf Plach: „511 Bürgerinnen und Bürgern wurde der Führerschein durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde entzogen oder versagt, bzw. haben auf die Fahrerlaubnis freiwillig verzichtet um das Entzugsverfahren zu vermeiden.“ Im Vergleich zum Vorjahr (320) ist diese Zahl um 59,96 % gestiegen.

Wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sind im Jahr 2022 338 Verkehrsteilnehmer (Vorjahr: 402) aufgefallen. In den letzten zehn Jahren von 2012 bis 2022 ist diese Zahl insgesamt um 6,62 % angestiegen.

Josef Loy zum Biberberater ernannt

Landrat Albert Gürtner hat jetzt Josef Loy zum Biberberater für den Landkreis Pfaffenhofen ernannt. Die zunächst auf ein Jahr befristete Tätigkeit wurde damit in eine dauerhafte Bestellung umgewandelt. „Josef Loy pflegt einen guten Austausch mit den Landwirten, Fischern und Bürgern und berät bei Biberproblemen aller Art – vor allem im nördlichen Landkreis. Er wird vor Ort sowie von der Unteren Naturschutzbehörde hier am Landratsamt aufgrund seines Fachwissens sowie seines Kommunikationsgeschicks sehr geschätzt. Wir freuen uns auf eine lange und erfolgreiche Zusammenarbeit“, so Landrat Albert Gürtner.

„Die Beratung über bestehende Alternativen und Lösungen bei Konflikten mit den Bibern sowie die Information der Betroffenen über die rechtlichen Voraussetzungen und Präventionsmöglichkeiten sind unter anderem die Aufgaben der Biberberater“, so Andreas Kastner von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt.

Als Biberberater gilt es, immer das Interesse der Grundeigentümer und Bewirtschafter sowie des Artenschutzes im Blick zu haben und abzuwägen. Biberberater nehmen damit eine Mittlerfunktion zwischen den Betroffenen, Behörden und Verbänden ein. Die Aufgabe bietet darüber hinaus auch die Möglichkeit, auf die positiven Eigenschaften des Bibers aufmerksam zu machen. Der Biber ist ein Motor für die Artenvielfalt. Bei der Renaturierung von Gewässern und der Wiederherstellung von Moorflächen kann der Biber zudem wertvolle Dienste leisten.

Mit Josef Loy wird das bestehende Biber-Beraterteam auf nunmehr sieben Personen erweitert.

Landratsamt Pfaffenhofen:

Online-Rentenberatung sehr gefragt

Der Auskunfts- und Beratungsbedarf in Rentenangelegenheiten ist bei den Bürgerinnen und Bürgern nach wie vor sehr hoch. Dies teilte Richard Lechner, Leiter des Sachgebiets Besondere soziale Angelegenheiten, Senioren am Landratsamt Pfaffenhofen jetzt bei der Vorstellung seines Berichts für das Jahr 2022 mit. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung jedoch lediglich acht Sprechtage im Seniorenbüro St. Josef in Pfaffenhofen stattfinden. „Die Beratungen wurden daher auf Telefon- und Videoberatung umgestellt. In 674 Kundengesprächen konnte das Staatliche Versicherungsamt dabei Beratung leisten und in 106 Fällen Hilfestellung bei Kontenklärungs- und Rentenantragsverfahren geben“, so Richard Lechner.

In 115 Fällen musste das Versicherungsamt Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Pflegeversicherungsgesetz einleiten. An 95 Personen ergingen Bußgeldbescheide mit einem Kostenvolumen in Höhe von rund 34.640 €.