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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 4/2023
Aktuelle Vorlauftexte
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Illegale Müllablagerungen im Gemeindegebiet!

Bsp.1 Bauschutt bei Weichenried

Bsp. 2 Bauschutt bei Weichenried

Bsp. 3 Autoreifen bei Deimhausen

Leider kam es in den letzten Wochenwieder vermehrt zu Müll-Vandalismus in den örtlichen Fluren.

Bitte bedenken Sie, dass das illegale Ablagern von Müll kein Bagatelldelikt ist:

Wenn Abfälle nicht ordnungsgemäß über die Mülltonne, die Wertstoffsammlung oder den Wertstoffhof, sondern illegal (z.B.in „freier“ Natur“) entsorgt werden oder unerlaubt auf Grundstücken lagern oder abgelagert werden, kann dies eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.

Wer Abfälle vorsätzlich oder fahrlässig illegal behandelt oder entsorgt, begeht somit nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 KrWG eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbuße bis zu 100.000 Euro belangt werden.

Die Gemeinde Hohenwart, fordert die Verschmutzer auf den illegalen Müll unverzüglich zu beseitigen. Sollte die Müllentfernung bis spätestens 01. Februar 2023 noch nicht erfolgt sein, so wird von Seiten der Gemeinde eine Strafanzeige gestellt.

Die Gemeinde Hohenwart setzt für sachdienliche Hinweise, die zur Ermittlung der/des Täter(s) führen, eine Belohnung in Höhe von 500 Euro aus.

Öffnungszeiten Wertstoffhof:

Montag

17:00 bis 19:00 Uhr

Mittwoch

17:00 bis 19:00 Uhr

Freitag

16:00 bis 18:00 Uhr

Samstag

09:00 bis 12:00 Uhr