Bsp.1 Bauschutt bei Weichenried
Bsp. 2 Bauschutt bei Weichenried
Bsp. 3 Autoreifen bei Deimhausen
Leider kam es in den letzten Wochenwieder vermehrt zu Müll-Vandalismus in den örtlichen Fluren.
Bitte bedenken Sie, dass das illegale Ablagern von Müll kein Bagatelldelikt ist:
Wenn Abfälle nicht ordnungsgemäß über die Mülltonne, die Wertstoffsammlung oder den Wertstoffhof, sondern illegal (z.B.in „freier“ Natur“) entsorgt werden oder unerlaubt auf Grundstücken lagern oder abgelagert werden, kann dies eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.
Wer Abfälle vorsätzlich oder fahrlässig illegal behandelt oder entsorgt, begeht somit nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 KrWG eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbuße bis zu 100.000 Euro belangt werden.
Die Gemeinde Hohenwart, fordert die Verschmutzer auf den illegalen Müll unverzüglich zu beseitigen. Sollte die Müllentfernung bis spätestens 01. Februar 2023 noch nicht erfolgt sein, so wird von Seiten der Gemeinde eine Strafanzeige gestellt.
Die Gemeinde Hohenwart setzt für sachdienliche Hinweise, die zur Ermittlung der/des Täter(s) führen, eine Belohnung in Höhe von 500 Euro aus.
Öffnungszeiten Wertstoffhof:
| Montag | 17:00 bis 19:00 Uhr |
| Mittwoch | 17:00 bis 19:00 Uhr |
| Freitag | 16:00 bis 18:00 Uhr |
| Samstag | 09:00 bis 12:00 Uhr |