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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 4/2024
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Das Landratsamt informiert

Neues Angebot der Vereinsschule

Organisation einer Vereinsfeier

Wie das Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement (kurz KOBE) am Landratsamt Pfaffenhofen mitteilt, wird im Rahmen der „Vereinsschule“ eine weitere Fortbildung angeboten.

Sie findet am Donnerstag, 29. Februar um 18.30 Uhr im Landratsamt Pfaffenhofen zum Thema „Organisation einer Vereinsfeier“ statt.

Dazu werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Pfaffenhofen referieren, die für Fragen rund um das Thema „Feiern“ zuständig sind. Es werden Fragen wie „was muss angezeigt, was muss genehmigt werden und welche rechtlichen Vorschriften gibt es bei der Durchführung von Feierlichkeiten zu beachten“, beantwortet. Dabei werden die Themen Jugendschutz, Lärmschutz, Lebensmittelhygiene sowie baurechtliche, versammlungsrechtliche und straßenverkehrsrechtliche Aspekte im Mittelpunkt stehen.

Das vielfältige und umfangreiche ehrenamtliche Engagement der Menschen im Landkreis Pfaffenhofen ist Ausdruck für eine große Bereitschaft, nicht nur an sich selbst, sondern auch an die Mitmenschen zu denken. Dieses ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Lebens und wichtige Voraussetzung, damit unsere Gesellschaft funktioniert. Dabei spielt das „Feiern“ in den Vereinen und Verbänden eine wichtige Rolle, denn feiern verbindet.

„Mit dieser Veranstaltung wollen wir die wertvolle Arbeit der Verantwortlichen in den Vereinen und Verbänden unterstützen und vor allem die Organisation der Vereinsfeiern und Brauchtumsveranstaltungen erleichtern“, so Landrat Albert Gürtner. „Wir wollen damit wieder Lust aufs Feiern machen“, so Gürtner weiter. Feste aber müssen geplant und die Belange von Sicherheit und Schutz der Bürgerinnen und Bürger beachtet werden. Um die Verantwortlichen in den Vereinen und Verbänden nicht zu sehr zu belasten oder gar zu überfordern, wurde im Landratsamt im Vorfeld zur Veranstaltung ein Leitfaden erarbeitet. Dieser soll einen gut und leicht verständlichen Überblick über die rechtlichen Vorschriften gewähren und die zuständigen Sachbereiche samt Ansprechpartner und deren Kontaktdaten auf einen Blick liefern. Am Ende der Veranstaltung wird jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer einen für den Landkreis Pfaffenhofen erstellten „Leitfaden für die Organisation und Durchführung von Vereinsfesten und Brauchtumsveranstaltungen“ ausgehändigt bekommen.

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung aber unbedingt erforderlich und kann bei Uschi Schlosser telefonisch unter 08441 27395 oder per Mail an ursula.schlosser@landratsamt-paf.de erfolgen.

Weitere Veranstaltungen im Rahmen der „Vereinsschule“ werden folgen und rechtzeitig bekannt gemacht.

Sportlerehrung 2023

Erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler jetzt melden

Auch in diesem Jahr werden Sportlerinnen und Sportler, die 2023 überregional erfolgreich waren, im Rahmen der schon traditionellen Sportlerehrung des Landkreises Pfaffenhofen geehrt. Das Landratsamt bittet daher alle Sport- und Schützenvereine, die für eine Ehrung in Frage kommenden Sportlerinnen und Sportler unter Beachtung der neuen Ehrenordnung bis spätestens 28. Februar 2024 zu melden. Auch Sportlerinnen und Sportler, die die Kriterien für eine Ehrung erfüllen und im Landkreis Pfaffenhofen wohnen, aber einem Verein außerhalb des Landkreises angehören, können eine Auszeichnung beim Landratsamt selbst beantragen oder von diesem Verein beantragen lassen.

Geehrt werden Einzelsportlerinnen und -sportler, die z. B. Platz eins bei Bayer. Meisterschaften, Platz eins bis fünf bei Deutschen Meisterschaften, Platz eins bis acht bei Europameisterschaften, Platz eins bis zehn bei Weltmeisterschaften oder Mannschaften, die z. B. den Aufstieg in die höchste bayerische oder deutsche Spielklasse erreicht haben. Eine Teilnahme an Olympischen Spielen ist ebenfalls ausreichend. Details sind der Ehrenordnung des Landkreises zu entnehmen. Diese und das entsprechende Meldeformular können im Büro des Landrats unter Tel. 08441 27394 bei Astrid Appel angefordert oder auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-pfaffenhofen.de (https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/ehrenamt-und-vereine/orden-und-ehrungen/) abgerufen werden.

Aus organisatorischen Gründen können nur die Meldungen berücksichtigt werden, die fristgerecht eingereicht, vom Verein abgezeichnet und die aufgeführten Erfolge mittels einer Kopie der Siegerurkunde bzw. einer offiziellen Ergebnisliste des Fachverbandes belegt sind.

Ausbildungs- und Aufstiegsfortbildung gefördert

150 Anträge zur Gewährung von Ausbildungsförderung hat das Landratsamt Pfaffenhofen im letzten Jahr bearbeitet. Dies teilte Richard Lechner, Leiter des Sachgebiets Besondere soziale Angelegenheiten, Senioren am Landratsamt Pfaffenhofen jetzt bei der Vorstellung seines Berichts für das Jahr 2023 mit. Die Ausgaben von Bund und Land belaufen sich auf insgesamt rund 501.000 € (Vorjahr: 510.000 €), davon 10.695 € (31 x 345 €) für den zweiten Heizkostenzuschuss.

Die Aufstiegsförderung ist ein gesetzlich geregeltes Förderangebot für Personen, die eine berufliche Fortbildung anstreben. Es setzt sich aus unterschiedlichen Förderkomponenten zusammen und beinhaltet u. a. Beiträge zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss, die anteilige Übernahme der Kosten für Lehrgänge und Kurse sowie die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Im Bereich der Aufstiegsfortbildung bewilligte das Amt für Ausbildungsförderung insgesamt 630 Fortbildungsmaßnahmen (Vorjahr: 595). Die Ausgaben betrugen hier rund 2,03 Mio. € (Vorjahr: 1,75 Mio. €). Zusätzlich wurde der zweite Heizkostenzuschuss in Höhe von 54.855 € (159 x 345 €) ausbezahlt.

52 Industriemeister/innen, 28 Erzieher/innen, 27 Wirtschaftsfachwirte/innen, 19 Betriebswirte/innen sowie 12 Elektrotechnikermeister/innen bilden die Spitzengruppe der geförderten Aufstiegsförderungsberufe.

Fachkräfte, die sich nach dem Aufstiegs-BAföG in Vollzeit fortbilden, erhalten bis zu monatlich 963 € Unterstützung zum Lebensunterhalt. Der Lebensunterhalt wird jetzt als Vollzuschuss gezahlt. So erhält z. B. eine angehende Erzieherin bzw. ein angehender Erzieher an der Fachakademie unter bestimmten Voraussetzungen einen monatlichen Zuschuss von 841 € als Vollzuschuss. Der Zuschussanteil zu den Fortbildungskosten beträgt 50 %.

Eine Handwerksmeisterin bzw. ein Handwerksmeister erhält zur Finanzierung der Lehrgangsgebühren einen einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmenbeitrag. Bei anfallenden Kosten von ca. 6.500 € beträgt der Zuschuss 3.250 € (50 %), für die Restkosten kann ein zinsloses Darlehen beantragt werden. Dieses Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren zins-und tilgungsfrei.

Je nach Fallgestaltung kann sich auch noch ein zusätzlicher Unterhaltsbeitrag errechnen.

Landkreis Pfaffenhofen reguliert Straßengräben

Beprobtes Aushubmaterial kostenlos abzugeben

Regulierungsarbeiten an rund 30 Kilometern Straßengräben hat die Straßenmeisterei des Landkreises Pfaffenhofen Ende Oktober/Anfang November letzten Jahres durchgeführt. Wie Tobias Wenhardt vom Kreiseigenen Tiefbau dazu mitteilt, sei eine funktionierende Entwässerung von Straßen und Straßenanlagen sowohl für den Erhalt der Fahrbahnen, als auch für die Verkehrssicherheit enorm wichtig. „Neben der Reinigung zur Gewährleistung der Funktion der Durchlässe gehört auch die Regulierung und Nachprofilierung der Straßengräben zu den Aufgaben des Straßenunterhalts“, so Wenhardt. Im Laufe der Zeit würden die Gräben nach und nach verlanden. Dies geschehe einerseits durch das Einschwemmen von Oberboden aus den angrenzenden Äckern bei Starkregenereignissen und andererseits durch den entstehenden Kompost aus dem Grasmulch, welcher seit einigen Jahren beim Mähen nicht mehr abgesaugt wird. Tobias Wenhardt: „Die Gräben können aufgrund der erhöhten Sohle bei stärkeren Niederschlägen das anfallende Oberflächenwasser nicht mehr aufnehmen und auch der Ablauf funktioniert nicht mehr ausreichend.“

Das im Herbst im Landkreis Pfaffenhofen abgetragene Material wurde gemäß der Bundesbodenschutzverordnung in Haufwerken beprobt und ist nach Analyse zur Aufbringung auf Ackerflächen zugelassen. Diese etwa 2.500 Kubikmeter Grabenaushub werden vom Landkreis Pfaffenhofen jetzt kostenlos abgegeben. Der Transport muss vom jeweiligen Abnehmer selbst durchgeführt oder organisiert werden. Die Analysen aus der Beprobung werden zum Nachweis der Eignung überreicht.

Interessierte Abnehmer können sich ab dem 29. Januar 2024 per E-Mail an Tiefbauverwaltung@landratsamt-paf.de oder telefonisch unter 08441 - 27 411 melden.

Kommunalaufsicht ahndet 150 Schulversäumnisse

Die Kommunalaufsicht am Landratsamt Pfaffenhofen hat im vergangenen Jahr insgesamt 150 Bußgeldbescheide wegen Schulversäumnissen erlassen. "Von den 150 Bescheiden ergingen 88 an die Schüler selbst, 62 wurden den Erziehungsberechtigten zugestellt", so Siegfried Emmer, Leiter der Kommunalaufsicht am Landratsamt. Betroffen waren 70 Berufsschüler, 18 Mittelschüler. Von den 88 Schülern waren 73 männlich und 15 weiblich. 58 % haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, 42 % sind deutsche Schüler. Insgesamt wurden rund 21.000 Euro an Bußgeldern festgesetzt.

Bayerischer Integrationspreis 2024

Bewerbungen jetzt möglich

Der Bayerische Landtag lobt gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und dem Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung den Bayerischen Integrationspreis 2024 aus. Er ist mit insgesamt 9.000 Euro dotiert, das Preisgeld kann in Teilsummen auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden.

Der Bayerische Integrationspreis 2024 steht unter dem Motto „Integration - Frauen im Fokus“. Gesucht werden dafür Projekte, die sich in besonderer Weise um die Integration von Frauen verdient gemacht haben und integrative Strahlkraft ausüben.

Zur Bewerbung aufgerufen sind deshalb Vereine, Institutionen sowie auch Einzelpersonen, die mit ihren Angeboten speziell Migrantinnen das Ankommen in der hiesigen Gesellschaft erleichtern, oder Institutionen, die Mädchen und junge Frauen mit Migrationsgeschichte bei der schulischen und beruflichen Entwicklung unterstützen.

Die Initiative bzw. das Projekt sollen dabei nachhaltig angelegt sein und bereits erfolgreiche Schritte der Umsetzung vorweisen.

Das Preisgeld ist zweckgebunden für Projekte und Initiativen im Bereich der Integration von Frauen mit Migrationsgeschichte einzusetzen. Die Entscheidung über die Preisträger trifft eine unabhängige Jury des Bayerischen Integrationsrates.

Vorschläge und Bewerbungen können bis einschließlich Montag 19. Februar 2024 unter https://integrationsbeauftragter.bayern.de/integrationspreis-2024/ eingereicht werden.

Unter der Adresse finden sich auch weitere Informationen rund um den Integrationspreis. Die Verleihung findet voraussichtlich am 13. Mai 2024 im Senatssaal des Bayerischen Landtags statt.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht auch Nevila Saja-Seefried, Integrationsbeauftragte am Landratsamt Pfaffenhofen unter Tel. 0173 8921683 zur Verfügung.