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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 40/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Veranstaltungen müssen angemeldet werden!

Gemäß Art. 19 Abs. 1 LStVG müssen öffentliche Veranstaltungen bei der Gemeinde angezeigt werden. Die Formulare hierzu können Sie im Bürgerbüro zu unseren Öfnungszeiten, unter 08443/690 oder per E-Mail: buergerbuero@markt-hohenwart.de anfordern.

Sollte bei dieser Veranstaltung alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, so ist ein Antrag auf Gestattung nach § 12 GastG zu stellen. Diesen erhalten Sie ebenfalls im Bürgerbüro.

Das Ordnungsamt