Der Marktgemeinderat Hohenwart hat in seiner Sitzung am 25. September 2023 die
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
des Marktes Hohenwart (BGS/EWS)
beschlossen.
Die Satzung tritt am 01. Oktober 2023 in Kraft.
Die Satzung liegt in Zi. Nr. 12 des Rathauses Hohenwart zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.
Der Marktgemeinderat Hohenwart hat in seiner Sitzung am 25. September 2023 die
Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung
des Marktes Hohenwart
(Entwässerungssatzung – EWS)
beschlossen.
Die Satzung tritt am 01. Oktober 2023 in Kraft.
Die Satzung liegt in Zi. Nr. 12 des Rathauses Hohenwart zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.
Der Marktgemeinderat Hohenwart hat in seiner Sitzung am 25. September 2023, die
Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS)
des Markt Hohenwart
beschlossen.
Die Satzung tritt eine Woche nach Bekanntgabe in Kraft.
Die Satzung liegt in Zi. Nr. 12 des Rathauses Hohenwart zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden aus.