Titel Logo
Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Einleiten von Mischwasser aus dem Ortsteil Deimhausen in einen Graben durch den Markt Hohenwart

Mit Bescheid vom 11.09.2025, Az.: 40/6323.00/0763 hat das Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von entlastetem Mischwasser (Abwasser) aus dem Ortsteil Deimhausen in einen Trockengraben durch den Markt Hohenwart gemäß § 15 Wasser-haushaltsgesetz (WHG) erteilt.

Die Einleitung erfolgt auf dem Grundstück Gemarkung Deimhausen, Flurnummer 454 und 455.

Gemäß Art. 74 Abs. 4 Satz 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) ist dieser Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Plans für die Dauer von zwei Wochen zur Einsicht in der Gemeinde auszulegen. Der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung sowie der festgestellte Plan für das o. g. Vorhaben liegen in der Zeit vom 13.10.2025 bis 27.10.2025 im Rathaus des Marktes Hohenwart, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart, Zimmer Nr. 15 während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus.

Diese Bekanntmachung, den Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und die Antragsunterlagen finden Sie entsprechend Art. 27a, 27b BayVwVfG auch auf der Homepage der Gemeinde unter folgendem Link:

https://markt-hohenwart.de/bekanntmachungen?ags=09186128

Maßgeblich ist jedoch allein der Inhalt der ausgelegten Unterlagen.

Nach Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. Mit dem Ablauf der zweiwöchigen Auslegungsfrist beginnt die Rechtsbehelfsbelehrungsfrist für die übrigen unbekannten Betroffenen zu laufen.

Markt Hohenwart
Hohenwart, den 06.10.2025
gez.
Haindl

1. Bürgermeister