Bebauungsplan Nr. 64 - Freinhausen „Hohenwarter Straße“
Am Ortseingang von Freinhausen soll ein bestehendes Wohnhaus abgerissen und an gleicher Stelle ein Mehrfamilienhaus errichtet werden. Für das Vorhaben ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Da auf der nördlichen Seite der Hohenwarter Straße zwei Grundstücke wegen dem Abbruch jeweils eines Wohnhauses seit längerem baurechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen und damit nicht mehr bebaut werden können, wurde überlegt auch diese Grundstücke bei einer Bauleitplanung mit einzubeziehen.
Der Bebauungsplanentwurf sieht ein allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer GRZI von 0,4 vor. Es sind dabei nur Einzelhäuser zugelassen. Die Wandhöhe ist auf maximal 7,00 Meter und die Firsthöhe auf maximal 10,50 Meter festgelegt worden. Wegen der Zulassung von oberirdischen Stellplätzen wird die GRZII ausnahmsweise für zwei der drei Grundstücke auf 0,8 erhöht.
Der Marktgemeinderat fasste den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan. Das Bauleitplanverfahren kann jederzeit auf der Homepage des Marktes Hohenwart unter www.markt-hohenwart.de eingesehen werden.
Änderung Öffnungszeiten Wertstoffhof
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen fordert sämtliche Landkreisgemeinden auf, Personalkosten in den Wertstoffhöfen einzusparen und die Öffnungszeiten zu kürzen.
Ab 01.11.2025 ändern sich somit die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes. Am Mittwochvormittag ist von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeit am Mittwochnachmittag wird dafür gestrichen.
Die neuen Öffnungszeiten des Wertstoffhofes sind somit:
| Montag | 17:00–19:00 |
| Mittwoch | 09:00–11:00Nachmittags/Abends geschlossen |
| Freitag | 16:00–18:00 |
| Samstag | 10:00–14:00 |
Kommunalwahl 2026
Am 08.03.2026 finden die Kommunalwahlen statt. Grundlage für die Anzahl der Marktgemeinderäte ist der amtliche Einwohnerstand zum Stichtag 31.03.2025 mit 4.897 Einwohner. Damit bleibt es bei der aktuellen Anzahl von 16 Gemeinderäten für den Mark Hohenwart. Weiter wurde beschlossen, dass die Urnenwahllokale - auch in den Ortsteilen - wie bisher angeboten werden. Die Wahlhelferentschädi–gung wurde auf 100,00 Euro für die Kommunalwahl und 40,00 Euro für die Stichwahl festgelegt.
Außerdem wurden folgende Themen behandelt