Das Kommunalunternehmen Strukturentwicklung Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm (KUS) unterstützt Unternehmen gezielt dabei, Innovationen zu entwickeln, umzusetzen und von wissenschaftlicher Expertise zu profitieren. Mit einem breiten Spektrum an Beratungsangeboten, Vernetzungsformaten und Kooperationen fördert das KUS den Austausch zwischen Wirtschaft und Wissenschaft und stärkt so die regionale Wettbewerbsfähigkeit.
Unternehmen stehen vor vielfältigen Herausforderungen - von technologischem Wandel über Digitalisierung und Nachhaltigkeit bis hin zu Resilienz und regionaler Vernetzung. Das KUS begleitet die Betriebe im Landkreis dabei, diese Herausforderungen aktiv anzugehen, Trends umzusetzen und Innovationen erfolgreich im Unternehmensalltag zu verankern.
Gleichzeitig bereichern Gründende mit kreativen Ideen und Geschäftsmodellen die regionale Wirtschaft. Beispiele sind Sona Gallinger mit maketribe, Rudolf Keiluweit mit einem Prüfstand für ein schwimmendes Wasserrad und Sofia Domberger, die Floatini übernommen hat.
Alle Informationen zu den KUS-Angeboten im Bereich Innovation und Transfer sind unter www.kus-pfaffenhofen.de/innovation-transfer/ verfügbar.
Wer gewerbsmäßig mit Lebensmitteln oder den damit verbundenen Bedarfsgegenständen, wie z.B. sauberem Geschirr, in Berührung kommt, ist gesetzlich verpflichtet, beim Arbeitgeber vor Tätigkeitsbeginn eine Bescheinigung vorzulegen. Diese Bescheinigung dient als Nachweis, dass eine Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) stattgefunden hat und keine Hinderungsgründe für die Tätigkeit vorliegen.
Bislang war für den Erhalt dieser Bescheinigung ein Termin beim Gesundheitsamt oder einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt notwendig. Seit Mitte September kann die Belehrung nun auch online absolviert werden. Zu finden ist sie neben weiteren Informationen auf der Homepage des Landkreises unter https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/gesundheit/gesundheitsamt.
Schulpflichtige - für die die Belehrung, sofern eine Bestätigung der Schule vorgelegt wird, weiterhin kostenfrei ist - und Vereine sind allerdings von der digitalen Anwendung ausgeschlossen.
Aktuell können die anfallenden Gebühren in Höhe von 14 Euro pro Person ausschließlich per Kreditkarte beglichen werden. Weitere gängige Zahlungsmethoden sind noch in Prüfung.
Alternativ kann weiterhin ein Termin für eine Einzelbelehrung im Gesundheitsamt (gesundheitsamt-hygiene@landratsamt-paf.de) oder bei einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt vereinbart werden.