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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 42/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans nach der Gesamtfortschreibung

Der Marktgemeinderat des Marktes Hohenwart hat am 13.11.2023 beschlossen, für das Gebiet Solarpark Hohenwart I bei Koppenbach und Rothof und folgende Grundstücke umfaßt: Fl.Nrn. 155 T, 232, 233, 234, 236, 237, 238, 239, 240, 349, 349/2, 350 352, 353, 354, 355, 360, 388 und 389 jeweils Gemarkung Koppenbach westlich des Ortsteils Koppenbach sowie Fl.Nrn. 323, 324, 325, 325/5, 327, 329/2, 466, 468 und 468/2 jeweils Gemarkung Koppenbach eine Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Hohenwart zu erlassen.

Ein Planentwurf ist ausgearbeitet worden von Neidl + Neidl Partnerschaft mbH, Sulzbach-Rosenberg.

Der Planentwurf einschließlich Begründung, Umweltbericht wurde am 18.09.2025 vom Bauausschuss des Marktes Hohenwart gebilligt. Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom 22.10.2025 bis 25.11.2025 im Rathaus, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart, Zimmer Nr. 15 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Gleichzeitig können der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht auch auf der Homepage des Marktes Hohenwart unter https://markt-hohenwart.de/bekanntmachungen?ags=09186128 abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen bzw. Planungen, Gutachten und Vermerke verfügbar:

A. Umweltbericht gemäß § 2a, NEIDL + NEIDL, Sulzbach-Rosenberg, 18.09.2025

Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).

B. Umweltrelevante Stellungnahmen

Umweltrelevante Stellungnahmen sind von folgenden Fachstellen eingegangen:

Landratsamt Pfaffenhofen – Bauleitplanung, 08.07.2024

Landratsamt Pfaffenhofen – Bodenschutz, 10.07.2024/15.07.2024

Landratsamt Pfaffenhofen – Immissionsschutz, 02.07.2024

Landratsamt Pfaffenhofen – Brandschutz, 03.07.2024

Landratsamt Pfaffenhofen – Wasserrecht, 15.07.2024

Landratsamt Pfaffenhofen – fachlicher Naturschutz, 16.06.2024/10.07.2024

Landratsamt Pfaffenhofen – Natur, Klima, Energie, 15.07.2024

Landratsamt Pfaffenhofen – Verkehrswesen, 22.07.2024

Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanung, 21.06.2024

Planungsverband Region Ingolstadt, 24.06.2024

Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, 09.07.2024

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 22.07.2024

Bayerischer Bauernverband, 03.07.2024

Bund Naturschutz – OG Reichertshofen, 20.07.2024

Handwerkskammer für München und Oberbayern, 26.07.2024

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegung abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ergänzend wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Markt Hohenwart
Hohenwart, den 14.10.2025
gez.
Haindl
1. Bürgermeister