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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 44/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinderatssitzung vom 21.10.2024

Ausbau Erschließungsstraße und Kanalsanierung Freiweg

Im Zuge der Erstellung des Generalentwässerungsplans für den Markt Hohenwart wurden die Kanäle bereits inspiziert und hinsichtlich ihres baulichen Zustands bewertet. Die Untersuchung der Kanäle im Bereich des Freiwegs ergab einen akuten Handlungsbedarf sowohl für den Regen- als auch für den Mischwasserkanal. Aufgrund des baulichen Zustands ist eine geschlossene Sanierung nicht möglich, sodass die Erneuerung in offener Bauweise erfolgen muss. Im Rahmen dieser Planung sind Maßnahmen zum Straßenbau inklusive aller Seitenflächen sowie zur Straßenentwässerung und zur Misch- und Regenwasserbeseitigung vorgesehen. Darüber hinaus werden auch die Wasserleitungen und weitere Versorgungsleitungen erneuert.

Die Kanalbaumaßnahme wurde vom Marktgemeinderat am 24.04.2024 beschlossen, nun wurde der Bauentwurf mit Kostenberechnung vorgelegt. Die vorgestellten Kosten in Höhe von 628.000 Euro brutto waren dem Marktgemeinderat zu hoch. Die Straße soll nicht wie vorgestellt ausgebaut werden, sondern nach dem derzeitigen Zustand wieder hergestellt werden. Die Planung und Kostenschätzung ist vom Planungsbüro anzupassen und soll in der nächsten Sitzung vorgelegt werden.

Anträge zur Aufstellung von Einzelbauleitplanungen

Einer Aufstellung eines Bebauungsplanes in Freinhausen - Adelshausener Straße hat der Marktgemeinderat zugestimmt. Die Antragsteller möchten ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten errichten. Da das Landratsamt das Vorhaben abgelehnt hat aufgrund einer Lage im Außenbereich, stellt der Marktgemeinderat eine entsprechende Bauleitplanung auf um das Vorhaben zu ermöglichen.

In Weichenried wird eine Einbeziehungssatzung zur Schaffung von Baurecht aufgestellt. Hier möchten die Antragsteller im Hofgrundstück ein Wohnhaus mit Garage errichten.

Zudem spricht sich der Marktgemeinderat für die Erhebung einer Verwaltungsgebühr bei der Aufstellung und Änderung von Satzungen im Rahmen der Bauleitplanung aus. Diese soll im Rahmen der Haushaltsberatungen besprochen werden.

Behandlung der Anfragen aus der Bürgerversammlung vom 18.09.2024

Bürgermeister Jürgen Haindl, hat am 18.09.2024 von 19:00 bis 22:30 Uhr die jährliche Bürgerversammlung abgehalten. Es besuchten rund 50 Bürger die Versammlung. Nach der Präsentation des Bürgermeisters über aktuelle Themen, allgemeine Zahlen und Daten der Marktgemeinde und die derzeitigen und kommenden Baumaßnahmen, kamen folgende Anfragen aus den Reihen der Bürger und konnten gleich in der Bürgerversammlung geklärt bzw. an die zuständigen Stellen weitergegeben werden:

  1. Schaden am Brunnen in Wolfshof Wasserzweckverband
  2. Baumaßnahme/-beginn Stauraumkanal Schulstraße
  3. Hochwasser, Ausbaggern Freigaben
  4. Stand Reparatur Brandschaden Torbogen
  5. Weitere Maßnahmen Hochwasserschutz
  6. Wann erfolgt die Reparatur der Sirene bei der Stalko?
  7. Falsche Uhrzeit/ falscher Glockenschlag bei der Rathausuhr.

ARGE-Solidarischer Hochwasserschutz

Bürgermeister Jürgen Haindl berichtet über die Sitzungen der ARGE Solidarischer Hochwasserschutz. Die vier Handlungsfelder: Hochwasserrückhaltung im Außenbereich, Hochwasserschutz im Innenbereich, Innovative Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz sowie Hochwasserrückhaltung und Gewässerschutz werden von der ARGE behandelt bzw. abgearbeitet. Unterstützt wird die ARGE durch eine technische Hochschule.

Unterstützung des THW Pfaffenhofen a.d.Ilm mittels Spenden oder einer Mitgliedschaft im Förderverein

Das Technische Hilfswerk Pfaffenhofen stellt bei den Landkreisgemeinden einen Antrag zur Förderung der Neuanschaffung eines Fahrzeugs. Die Spendenhöhe der einzelnen Gemeinden soll 500,00 Euro betragen. Die Spende wurde vom Marktgemeinderat bewilligt.

Friedhofsatzungen

Der Marktgemeinderat billigt den Vorschlag der Verwaltung, aufgrund diverser Änderungen wie z.B. der Schaffung der Urnengemeinschaftsgrabanlage die Friedhofssatzung neu zu erlassen, und erlässt eine neue Friedhofssatzung. Die Möglichkeit einer Verkürzung der Grabstelle soll in gerader Form in die Satzung aufgenommen werden, andere Formen können bei der Verwaltung beantragt werden, diese kann dann im Einzelfall über die Zulassung entscheiden. Die neue Friedhofssatzung tritt eine Woche nach Bekanntmachung in Kraft.

Die Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof Hohenwart und die dazugehörigen Bestattungseinrichtungen wurden von der Verwaltung neu kalkuliert. Nach hinreichender Diskussion kam der Gemeinderat zu dem Entschluss, die Verwaltung erneut zu beauftragen, die Gebühren erneut zu kalkulieren. Um extreme Erhöhungen zu vermeiden, soll mit höchstens 1.300 € für die Familiengräber auf 15 Jahre gerechnet werden.

Für die anderen Grabarten sollen die Beträge demnach nachkalkuliert werden.

Die angepassten Gebühren sollen in der Novembersitzung dem Marktgemeinderat erneut zur Entscheidung vorgelegt werden.

Vorstellung des örtlichen Rechnungsprüfungsberichts für das Jahr 2023 inkl. Stellungnahme der Verwaltung

Der Vorsitzende des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses, Anton Hackl, trug den örtlichen Rechnungsprüfungsbericht für das Jahr 2023 vor. Zu den angemerkten Punkten hat die Verwaltung Stellung bezogen, gegen die Stellungnahme gab es keine Einwände.

Bekanntgaben und Anfragen

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Bürgermeister Jürgen Haindl informierte den Marktgemeinderat über die Umlagekraftzahlen für 2025. Diese dienen als Berechnungsgrundlage für die Kreisumlage.

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Bürgermeister Jürgen Haindl informierte den Marktgemeinderat zudem über eine versehentlich falsche Auskunft über die Umwidmung der Pörnbacher Straße (jetzt alte B300) in Weichenried. In der letzten Sitzung wurde durch Bürgermeister Jürgen Haindl geäußert, dass der Marktgemeinderat entscheiden kann ob die alte B300 auf Kosten des staatlichen Bauamtes „rückgebaut“ zur Ortumfahrung werden soll oder ob das Vorhaben vorerst zurückgestellt werden soll und zu einem späteren Zeitpunkt auf Kosten des Marktes Hohenwart realisiert wird. Diese Entscheidung hat der Bauausschuss bereits in seiner öffentlichen Sitzung vom 23.02.2022 (Beschluss Nr. 23 aus 2022) getroffen. Aufgrund der auch damals bereits angespannten Haushaltslage wurde entschieden, dass keine Überplanung der Straße stattfinden soll und die Marktgemeinde für die Übernahme der Straße die finanzielle Entschädigung bzw. Kapitalisierung annimmt.

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Es wurde über die Kosten der Neugestaltung der Einmündung von der Hohenwarter Straße/Am Peuernfleck angefragt und eine Aufstellung der Ausgaben und des Arbeitsaufwandes gefordert. Eine solch große Ausführung der Maßnahme war so nicht vereinbart.

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Es wird angemerkt, dass bereits von mehreren örtlichen Vereinen der Wunsch geäußert wurde eine „Schulhausparty“ zu Veranstalten. Hier könnte jeder Verein ein Klassenzimmer bekommen und dort mit einer Bar gemeinsam im ehemaligen Schulhaus feiern. Laut Bürgermeister und Schulverbandsvorsitzenden Jürgen Haindl darf dort weder gesprayt, noch soll eine „Abrissparty“ mit Hämmern usw. daraus werden. Über eine „Schulhausparty“ kann aber laut Haindl nachgedacht werden.