Am Freitag, den 14.11.2025 um 19.30 Uhr findet im Fischerheim eine Erst-Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Personal im Lebensmittelbereich statt.
Im Anschluss daran wird jedem/-r Teilnehmer/-in die notwendige Bescheinigung über die Belehrung erteilt. Referent ist Günter Edler (Allgemeinarzt).
Die Erstbelehrung dauert ca. 30 – 40 Minuten und erfolgt für Mitglieder kostenlos, ist aber verpflichtend für alle Fischerinnen und Fischer, die bei Veranstaltungen des Vereins (Steckerlfischverkauf, Fischerfest etc.) im Rahmen ihres Arbeitsdienstes mit Lebensmitteln, aber auch mit Besteck, Tellern etc. in Berührung kommen und bisher die gesetzliche
vorgeschriebene Bescheinigung über die Erstbelehrung (nicht das frühere
Gesundheitszeugnis!) nicht vorgelegt haben. Alternativ kann die Belehrung -allerdings kostenpflichtig- samt Wissenstest auch weiterhin online beim zuständigen Landratsamt Pfaffenhofen absolviert werden.
Wir bitten daher um zahlreiche Teilnahme.