Der Marktgemeinderat hat am 25.09.2023 beschlossen, für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der Hohenwarter Straße“
und folgende Grundstücke umfasst: Fl.Nr. 1098, Gemarkung Freinhausen zu ändern.
Mit der Erarbeitung eines Planentwurfes ist beauftragt worden:
Samberger Stallinger Architekten Partnerschaft mbB, Deggendorf
Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Der Planentwurf kann in der Zeit vom 29.11.2023 bis 12.01.2024 im Rathaus Hohenwart, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart, Zi.Nr. 15 eingesehen werden. Gleichzeitig können der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht auch auf der Homepage des Marktes Hohenwart unter https://www.markt-hohenwart.de/gemeinde/bebauungsplaene/aktuell-laufende-verfahren.php abgerufen werden.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.