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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Winterdienst



Der Markt Hohenwart möchte hiermit an die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 18.01.2021 erinnern. Jeder Vorder- und auch Hinterlieger ist zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz auf Gehweg der öffentlichen Straße, die an sein Grundstück angrenzt oder sein Grundstück mittelbar erschließt, auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. Dies bedeutet das die Sicherungsflächen an Werktagen ab 07.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 08.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Grundsätzlich muss sich weiterhin jeder Verkehrsteilnehmer, auch Fußgänger, den Witterungsverhältnissen anpassen.

Um den kommunalen Winterdienst gefahrlos mit den Schneeräumfahrzeugen durchführen zu können, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten ihre Fahrzeuge nicht auf den öffentlichen Straßen abzustellen, sondern nach Möglichkeit auf den Privatgrundstücken zu parken.

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.11.2009 beschlossen in folgenden Straßen den Winterdienst einzuschränken:

Ortsteil Hohenwart:

Kapellenstraßen, Erlenstraße, Industriestraße, Ostendstraße, Ringstraße, Lindenstraße, Fischerstraße, Lerchenstraße, Rosenstraße, Sternstraße, Sonnenstraße, Bachstraße, Forellenweg, Tulpenstraße, Wiesengrund, Alte Siedlung, Marktmühlstraße, Goethestraße, Lessingstraße, Schillerstraße, Thomastraße, Freigrabenweg, Metzgerbräustraße, Häcklstraße, Nagelschmiedstraße, Schönwaldweg, Freiweg, Gartenweg, Dietzweg, Kirner-Gasserl und der Fussweg- und Radweg zwischen Vormarkt und Tulpenstraße

Ortsteil Freinhausen:

Seitenstraßen der Hohenwarter Straße, Adelshausener Straße und Ingolstädter Straße, Hansastraße, Am Windsberg und Lindberg

Ortsteil Lindach:

Seitenstraße zu den Hausnummern 14a, 16 und 18

Ortsteil Weichenried:

Dorfstraße, Am Hechtenfeld, Hofmarkstraße, Hopfenstraße, Kornstraße, Paarweg, St.-Anna-Straße und Zellerstraße

Ortsteil Eulenried:

Am Steinberg und St.-Stephan-Straße

Ortsteil Deimhausen:

Am Anger und Marktkreppenweg

Ortsteil Thierham:

Ahornstraße, Fliederstraße, Birkenstraße, Buchenstraße, Schlehdornstraße, Ziegelstraße und Schlotter Weg

Gewerberpark und Industriegebiet „Ziegelstadeläcker“

Robert-Bosch-Straße, Gutenbergstraße, Carl-Benz-Straße, Siemensstraße und Fraunhoferstraße

Ortsteil Koppenbach:

Seitenstraße der Wolfshofstraße und Burgweg

Ortsteil Englmannsberg/Ellenbach:

Zufahrt zu Hausnummer 4

Der Winterdienst wird bis zu einer Schneehöhe von 5 cm bzw. bei Rauhreifglätte eingeschränkt. Steigungen an oben genannten Straßen werden beim Winterdienst nicht eingeschränkt. Bei individuellen Wetterverhältnissen wird weiterhin der gewöhnliche Winterdienst eingesetzt.