Der Marktgemeinderat des Marktes Hohenwart hat am 24.01.2022 beschlossen, für das Gebiet Eulenried „PV-Anlage Nord“ und folgende Grundstücke umfaßt:
FI.Nr. 1505 und 1506, Gemarkung Weichenried
einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen.
Ein Planentwurf ist ausgearbeitet worden von WipflerPlan Planungsgesellschaft mbH, Pfaffenhofen.
Der Planentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht wurde am 01.12.2022 vom Bauausschuss der Marktgemeinde Hohenwart gebilligt.
Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom 19.12.2022 bis 20.01.2023 im Rathaus, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart, Zimmer Nr. 15 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Gleichzeitig können der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht auch auf der Homepage des Marktes Hohenwart unter
https://www.markt-hohenwart.de/gemeinde/bebauungsplaene/aktuell-laufende-verfahren.php abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.
Es sind neben dem Umweltbericht, der zu den nachfolgend genannten Schutzgütern Aussagen enthält, folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
| Schutzgut | Art der vorhandenen Information |
| Mensch und Gesundheit | --- |
| Lebensräume für Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt | - Zuordnung der Ausgleichsfläche im Bebauungsplan (Landratsamt Pfaffenhofen, Bauleitplanung, Schreiben vom 05.07.2022) - Grafische Darstellung der Ausgleichsfläche (Landratsamt Pfaffenhofen, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 28.06.2022) - Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung (Anlage 1 der Begründung; vom 18.05.2022) - Pflege- und Entwicklungsplan zur Ökokontofläche Fl.Nr. 140, Gmkg. Wangen (Anlage 2 der Begründung; vom 18.05.2022) |
| Boden | - Altlastenverdachtsfläche, sonstige schädliche Bodenverun-reinigung, Auswirkungen von Zink-Eintrag in den Boden durch Verankerung verzinkter Stahlprofile, Hinweis zur Reinigung der Module, Geländeauffüllungen, Erhalt bzw. Verbesserung der Sickerfähigkeit des Bodens, Vermeiden regelmäßiges Befahren der Fläche mit schwerem Gerät, Begrünung der Aufstellfläche der PV-Anlage und Erhalt der geschlossenen Grasnarbe (Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, Schreiben vom 28.06.2022) - Eintrag und Anreicherung von Zink im Boden durch feuerverzinkte Rammpfosten (Landratsamt Pfaffenhofen, Bodenschutz, Schreiben vom 29.06.2022) |
| Wasser | - Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Berücksichtigung wild abfließenden Wassers bei Lage wasserempfindlicher Anlagenteile, keine Verlagerung und Beschleunigung wild abfließenden Wassers durch Bebauung (Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, Schreiben vom 28.06.2022) |
| Klima und Luft | - Dächer sind als Gründächer ausbilden aus Gründen des Landschaftsbildes und des Klimaschutzes (Landratsamt Pfaffenhofen, Bauleitplanung, Schreiben vom 05.07.2022) - Erweiterung der Eingrünung auch an der westlichen Nordseite und ergänzende Baumpflanzungen an der Nordseite zur Abschirmung von Immissionen (Landratsamt Pfaffenhofen, Bauleitplanung, Schreiben vom 05.07.2022) |
| Landschaft | - negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 05.07.2022) - Dächer sind als Gründächer auszubilden aus Gründen des Landschaftsbildes und des Klimaschutzes, Fassadengestaltung |
| Wechselwirkungen | --- |
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag ist nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.