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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Auslegung des Planentwurfes für den Bebauungsplan Nr. 56 – Eulenried „Sondergebiet PV-Anlage Nord“

Der Marktgemeinderat des Marktes Hohenwart hat am 24.01.2022 beschlossen, für das Gebiet Eulenried „PV-Anlage Nord“ und folgende Grundstücke umfaßt:

FI.Nr. 1505 und 1506, Gemarkung Weichenried

einen qualifizierten Bebauungsplan aufzustellen.

Ein Planentwurf ist ausgearbeitet worden von WipflerPlan Planungsgesellschaft mbH, Pfaffenhofen.

Der Planentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht wurde am 01.12.2022 vom Bauausschuss der Marktgemeinde Hohenwart gebilligt.

Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom 19.12.2022 bis 20.01.2023 im Rathaus, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart, Zimmer Nr. 15 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Gleichzeitig können der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht auch auf der Homepage des Marktes Hohenwart unter

https://www.markt-hohenwart.de/gemeinde/bebauungsplaene/aktuell-laufende-verfahren.php abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.

Es sind neben dem Umweltbericht, der zu den nachfolgend genannten Schutzgütern Aussagen enthält, folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag ist nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Hohenwart, 09.12.2022
gez.
Haindl
1. Bürgermeister