| I. | Der Marktgemeinderat des Marktes Hohenwart hat am 21.10.2024 beschlossen im Ortsteil Weichenried |
|
| folgendes Grundstück Fl.Nr. 22, Gemarkung Weichenried |
|
| eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches zu erlassen. |
|
| Ein Planentwurf ist ausgearbeitet worden von Brugger Landschaftsarchitekten, Aichach. |
| II. | Der Planentwurf einschließlich des Satzungsentwurfs und Begründung wurde am 21.10.2024 vom Marktgemeinderat des Marktes Hohenwart gebilligt. |
| III. | Der Entwurf liegt in der Zeit vom 16.12.2024 bis 24.01.2025 im Rathaus, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart, Zimmer Nr. 15 öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden. |