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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

I.

Der Marktgemeinderat des Marktes Hohenwart hat am 21.10.2024 beschlossen im Ortsteil Weichenried

folgendes Grundstück Fl.Nr. 22, Gemarkung Weichenried

eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches zu erlassen.

Ein Planentwurf ist ausgearbeitet worden von Brugger Landschaftsarchitekten, Aichach.

II.

Der Planentwurf einschließlich des Satzungsentwurfs und Begründung wurde am 21.10.2024 vom Marktgemeinderat des Marktes Hohenwart gebilligt.

III.

Der Entwurf liegt in der Zeit vom 16.12.2024 bis 24.01.2025 im Rathaus, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart, Zimmer Nr. 15 öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.

Marktgemeinde Hohenwart
Hohenwart, den 05.12.2024
Haindl
1. Bürgermeister