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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Auslegung des Planentwurfes für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 – Klosterberg „Brunnerstraße“

Der Gemeinderat des Marktes Hohenwart hat am 12.12.2022 beschlossen den

Bebauungsplan Nr. 8 – Klosterberg „Brunnerstraße“

mit folgenden Grundstücken:

Teilflächen der FI.Nr. 6/1 und 6/2, Gemarkung Klosterberg zu ändern.

Ein Planentwurf ist ausgearbeitet worden von Eichenseher Ingenieure GmbH, Pfaffenhofen.

Der Planentwurf einschließlich Begründung wurde am 12.12.2022 vom Gemeinderat der Marktgemeinde Hohenwart gebilligt.

Der Entwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 22.12.2022 bis einschließlich 23.01.2023 im Rathaus, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart, Zimmer Nr. 15 gemäß § 13 a BauGB öffentlich aus. Gleichzeitig können der Planentwurf mit Begründung auch auf der Homepage des Marktes Hohenwart unter https://www.markt-hohenwart.de/gemeinde/bebauungsplaene/aktuell-laufende-verfahren.php

abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ein Antrag ist nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Marktgemeinde Hohenwart
Hohenwart, 14.12.2022
gez.
Haindl
1. Bürgermeister