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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 51/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Bald ist es wieder soweit: Das alte Jahr endet und viele von uns möchten den Start in das Jahr 2026 mit Silvesterraketen, Böllern usw. begrüßen.

Der Markt Hohenwart bittet alle, die an Silvester Raketen zünden, um einen angemessenen Umgang. Bitte räumen Sie gleich nach der Silvesterfeier die Straße wieder frei. In der Neujahrsnacht sind besonders häufig Fahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei unterwegs. Sektflaschen und abgebrannte Feuerwerksbatterien mitten auf der Straße gefährden das sichere und schnelle Ausrücken der Einsatzfahrzeuge. Unser Bauhof dankt Ihnen ebenfalls, wenn Sie Ihren Müll selbst beseitigen.

Beachten Sie für Ihre eigene Sicherheit bitte unsere Hinweise beim Umgang mit Feuerwerkskörpern:

  • Verwenden Sie nur zugelassene Feuerwerkskörper mit CE-Zeichen und einer Registriernummer, z. B. „0589-F2-001“.
  • Nehmen Sie keine Veränderungen an Feuerwerkskörpern vor, zum Beispiel durch Verkürzen der Zündschnur.
  • Lagern Sie Feuerwerkskörper an einem sicheren und für Unbefugte unzugänglichen Ort.
  • Silvesterfeuerwerk gehört nicht in die Hände von Kindern und alkoholisierten Personen.
  • Halten Sie Feuerwerkskörper beim Anzünden niemals in der Hand.
  • Brennen Sie niemals Feuerwerkskörper in geschlossenen Räumen ab und feuern Sie Raketen nur aus sicheren Behältern wie leeren Flaschen in einem Getränkekasten senkrecht nach oben ab.
  • Heben Sie „Blindgänger“ nicht auf und versuchen Sie nicht diese erneut zu zünden. Nicht abgebrannte Feuerwerkskörper am besten mit Wasser ablöschen.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 bzw. Klasse II ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Außerhalb dieses Zeitraumes ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Gemeindebereiches des Marktes Hohenwart nur Personen gestattet, die eine Erlaubnis nach §7 SprengG besitzen und dies vorab beim Gewerbeaufsichtsamt angezeigt haben. In der Nähe von Kirchen, Kindergärten und Altersheimen ist das Abbrennen von Feuerwerk generell verboten.
  • Zielen Sie niemals mit brennenden Feuerwerkskörpern auf Menschen, Tiere oder brennbare Gegenstände.
  • Da Tiere gegen Lärm sehr empfindlich sind, sollten Haustiere wie Hunde und Katzen zum Schutz vor Schreckreaktionen in der Silvesternacht grundsätzlich in der Wohnung verbleiben.
  • Schließen Sie Fenster und Dachluken. Wenn möglich, stellen Sie Ihr Auto in einer Garage ab.