Wahlbenachrichtigungsbriefe
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe wurden inzwischen versendet. Sollten sie diesen Brief nicht erhalten haben bitten wir um Mitteilung unter Tel: 08443/69-27
Briefwahlanträge – Versand der Briefwahlunterlagen frühestens ab 07.02.2025
Folgende Möglichkeiten für den Antrag auf Briefwahl stehen ihnen zur Verfügung:
| • | QR-Code: Über den personalisierten QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung gelangen Sie direkt zum vorausgefüllten Antrag für die Briefwahl. |
| • | Online-Antrag: Alternativ können Sie den Antrag auch auf der Website des Marktes Hohenwart stellen |
| • | Per Post oder Einwurf in den Briefkasten: Füllen Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und senden Sie diese an den Markt Hohenwart, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart zurück oder Sie nutzen den Briefkasten am Eingang des Rathauses |
Mit dem Versand der Briefwahlunterlagen ist frühestens ab 07.02.2025 zu rechnen.
Die bis dahin gesammelten Anträge werden von der Verwaltung versendet, sobald die Stimmzettel vorliegen.
Erweiterte Öffnungszeiten zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Das Wahlamt ist in der Zeit bis zum 23.02.2025 zu folgenden Öffnungszeiten:
| Montag bis Donnerstag | von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, |
| Donnerstag | von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| sowie auch am Freitag | von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. |
An den geöffneten Freitagen können Sie ausschließlich Briefwahlunterlagen beantragen.
Das übrige Rathaus bleibt geschlossen!
Zusätzlich ist es auch noch möglich am Freitag den 21.02.2025 von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Eine Beantragung von Briefwahlunterlagen ab dem 19.02.2025 ist nur noch persönlich oder mit Vollmacht möglich, da die Zustellung per Post nicht mehr gewährleistet ist.
Ist einem Wahlberechtigten der beantragte Wahlschein nicht zugestellt worden, bitten wir um schnellstmögliche Mitteilung unter Tel: 08443/69-27.
Rücksendung von Briefwahlunterlagen
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können sie bis spätestens Sonntag, den 23.02.2025, 18.00 Uhr in den Briefkasten des Rathauses oder während der Öffnungszeiten im Rathauseingang in die dafür vorgesehene Wahlurne einwerfen. Bitte beachten sie, dass eine Rücksendung per Post ab 19.02.2025 möglicherweise nicht mehr rechtzeitig im Rathaus eintrifft.
Nicht erhaltene Wahlscheine
Kann ein Wahlberechtigter versichern keinen Wahlschein erhalten zu haben besteht, neben der genannten Öffnungszeiten, außerdem die Möglichkeit bis Samstag, den 22.02.2025, 12.00 Uhr unter der Tel Nr. 0175/3533469 einen neuen Wahlschein zu erhalten.
Ausnahmefälle für einen Wahlschein
Weiter kann in besonderen Ausnahmefällen ein Wahlschein noch bis zum Wahlsonntag, den 23.02.2025, 15:00 Uhr beantragt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. In diesem besonderen Fall sind wir unter der Tel Nr. 0175/3533469 zu erreichen.
Rathaus bleibt geschlossen
Am Montag, den 24.02.2025 bleibt das Rathaus Hohenwart geschlossen.
Repräsentative Wahlstatistik im Wahlbezirk Klosterberg
Der Wahlbezirk Klosterberg wurde vom Bundeswahlleiter im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und dem Bayerischen Landesamt für Statistik für die wahlstatistische Erhebung ausgewählt. Das bedeutet, dass in diesem Wahlbezirk Daten für die repräsentative Wahlstatistik erhoben werden.
Wahrung des Wahlgeheimnisses
Oberster Grundsatz der repräsentativen Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Die Auswertung findet daher nicht bei der Gemeinde statt, sondern wird durch das Bayerische Landesamt für Statistik durchgeführt.
Die Stimmzettel erhalten lediglich einen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen. Es sind keine personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum, enthalten.
Wer dazu Fragen hat kann sich gerne im Rathaus bei Frau Pichler unter 08443/69-27 melden.