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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 6/2025
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Nachrichten anderer Stellen und Behörden

Abfallentsorgungsgebühren zum 15. Februar fällig

Die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2025 wird zum 15. Februar fällig. Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, werden bei Gebührenzahlern mit entsprechender Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht.

Die Erteilung eines SEPA-Mandates für die Fälligkeit ab 15. Februar kann von den Bürgerinnen und Bürgern noch bis Donnerstag, 6. Februar schriftlich beim AWP angezeigt werden. Danach eingehende Mandate können für die Gebührenfälligkeit am 15. Februar nicht mehr berücksichtigt werden. Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 6. Februar ein Lastschriftmandat erteilen, müssen die fälligen Abfallgebühren für die Fälligkeit am 15. Februar überweisen.

Die Änderung des SEPA-Mandates kann in der Online-Verwaltung auf der Website des AWP (awp-paf.de) noch bis Sonntag, 2. Februar erfolgen und dann wieder ab Samstag, 15. Februar für künftige Forderungen.

Für bargeldlose Zahlungen ist folgende Bankverbindung zu nutzen: Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm, BIC BYLADEM1PAF, IBAN DE39 7215 1650 0008 0122 70

Bei der Überweisung oder Einzahlung auf die vorgenannte Bankverbindung ist immer die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben.

Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2023 bzw. den danach ergangenen Gebührenbescheiden.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb sammelt wieder Problemabfälle

Von der Menge haben Problemabfälle mit etwa einem Prozent aller im Haushalt anfallenden Abfälle eine eher geringe Bedeutung. „Doch gerade diese Abfälle sind es, die bei der Restabfallentsorgung in der Müllverwertungsanlage Ingolstadt und bei der Abwasseraufbereitung in der örtlichen Kläranlage gefährlich werden können“, so Abfallberater Fabian Haberer vom Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen (AWP). Es sei daher besonders wichtig, derartige Abfälle aus dem Hausmüll herauszufiltern und gesondert zu entsorgen.

Gefährliche Abfälle können zu den festgesetzten Terminen (siehe Tabelle am Ende) über die halbjährliche Problemabfallsammlung entsorgt werden. In haushaltsüblicher Menge können zur Problemabfallsammelstelle (Wertstoffhöfe bei den Gemeinden) Stoffe wie Gifte, Chemikalien, Lösungs- und Pflanzenschutzmittel, Holzschutz- und Abbeizmittel, nicht vollständig entleerte Spraydosen sowie flüssige Farb-, Lack- und Kleberreste und auch Handfeuerlöscher (gefüllt und mit intakter Sicherung) gebracht werden.

Derzeit nimmt der AWP im Rahmen der Problemabfallsammlung auch maximal fünf Liter Altöl aus privaten Haushaltungen an. Haberer: „Grundsätzlich ist der Handel verpflichtet, Altöl zurückzunehmen. Bitte geben Sie Altöl daher vorrangig wieder dort ab, wo Sie es gekauft haben. Wichtig ist, dass Sie den Kassenzettel dabeihaben.“

Problemstoffe sind in geschlossenen Behältern anzuliefern. Unterschiedliche Stoffe dürfen auf keinen Fall vermischt werden.

Folgende Stoffe werden an der Problemabfallsammelstelle nicht angenommen:

  • Altöl über 5 Liter: Wenn eine Rückgabe über den Handel nicht möglich ist, bitte über private Entsorgungsunternehmen entsorgen.
  • Batterien: Diese können beim Handel bzw. an den Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Trockenbatterien und Starterbatterien werden weiterhin an den Wertstoffhöfen angenommen.
  • Normale Wandfarben (Dispersionsfarben) sowie eingetrocknete Farb-, Lack- und Kleberreste: Eingetrocknete Farben und Lacke können über die Restabfalltonne entsorgt werden.
  • Medikamente: Entsorgung über die Restabfalltonne
  • Leere Blech- und Kunststoffbehälter von Pflanzenschutzmitteln, Mineralölen und Chemikalien: Entsorgung nach Möglichkeit über den Handel, ansonsten über die Restabfalltonnen. Vollständig entleerte Blechbehälter können über die gelbe Tonne entsorgt werden.

Ausführliche Informationen sind in einem Merkblatt zur Problemabfallsammlung enthalten. Dieses ist auf der Homepage des AWP unter www.awp-paf.de zu finden.

„Problemabfälle sollten möglichst vermieden werden. Häufig stehen umweltverträgliche Alternativen zur Verfügung. Um den Schaden für Mensch und Umwelt möglichst gering zu halten, sollten vorhandene Problemabfälle aber unbedingt getrennt gesammelt werden“, so Fabian Haberer. Er bittet zudem um Verständnis, dass große Mengen an Problemstoffen, die häufig über Jahre hinweg gesammelt worden sind, nicht auf einmal entsorgt werden können. Es sei wichtig, die angebotenen Sammeltermine regelmäßig zu nutzen. „Wer den Sammeltermin in seiner Gemeinde verpasst, kann seine Problemabfälle auch bei Sammlungen in anderen Landkreisgemeinden abgeben“, so der Abfallberater. Zum Teil können Problemabfälle auch über private Entsorgungsunternehmen entsorgt werden. Hier sei es aber ratsam, vor einer Anlieferung genauer nachzufragen.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AWP unter Tel. 08441 7879-50 gerne zur Verfügung.

Problemabfallsammeltermine für das 1. Halbjahr 2025

Gemeinde/Wertstoffhof

Sammeltermin

Manching

24. Februar, 11.30 bis 14 Uhr

Baar-Ebenhausen

24. Februar, 15.30 bis 18.30 Uhr

Pfaffenhofen

(Martin-Binder-Ring)

25. Februar, 13 bis 18.30 Uhr

Jetzendorf

10. März, 11.30 bis 14 Uhr

Reichertshausen

10. März, 15.30 bis 18.30 Uhr

Vohburg

11. März, 11.30 bis 14 Uhr

Münchsmünster

11. März, 15.30 bis 18.30 Uhr

Ernsgaden

28. April, 11.30 bis 14 Uhr

Reichertshofen

28. April, 15.30 bis 18.30 Uhr

Scheyern

29. April, 11.30 bis 14 Uhr

Gerolsbach

29. April, 15.30 bis 18.30 Uhr

Wolnzach

27. Mai, 11.30 bis 14 Uhr

Schweitenkirchen

27. Mai, 15.30 bis 18.30 Uhr

Hohenwart

23. Juni, 11.30 bis 14 Uhr

Pörnbach

23. Juni, 15.30 bis 18.30 Uhr

Hettenshausen

24. Juni, 11.30 bis 14 Uhr

Ilmmünster

24. Juni, 15.30 bis 18.30 Uhr

Geisenfeld

26. Juni, 11.30 bis 14 Uhr

Rohrbach

26. Juni, 15.30 bis 18.30 Uhr