Die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2025 wird zum 15. Februar fällig. Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, werden bei Gebührenzahlern mit entsprechender Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht.
Die Erteilung eines SEPA-Mandates für die Fälligkeit ab 15. Februar kann von den Bürgerinnen und Bürgern noch bis Donnerstag, 6. Februar schriftlich beim AWP angezeigt werden. Danach eingehende Mandate können für die Gebührenfälligkeit am 15. Februar nicht mehr berücksichtigt werden. Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 6. Februar ein Lastschriftmandat erteilen, müssen die fälligen Abfallgebühren für die Fälligkeit am 15. Februar überweisen.
Die Änderung des SEPA-Mandates kann in der Online-Verwaltung auf der Website des AWP (awp-paf.de) noch bis Sonntag, 2. Februar erfolgen und dann wieder ab Samstag, 15. Februar für künftige Forderungen.
Für bargeldlose Zahlungen ist folgende Bankverbindung zu nutzen: Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm, BIC BYLADEM1PAF, IBAN DE39 7215 1650 0008 0122 70
Bei der Überweisung oder Einzahlung auf die vorgenannte Bankverbindung ist immer die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben.
Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2023 bzw. den danach ergangenen Gebührenbescheiden.
Von der Menge haben Problemabfälle mit etwa einem Prozent aller im Haushalt anfallenden Abfälle eine eher geringe Bedeutung. „Doch gerade diese Abfälle sind es, die bei der Restabfallentsorgung in der Müllverwertungsanlage Ingolstadt und bei der Abwasseraufbereitung in der örtlichen Kläranlage gefährlich werden können“, so Abfallberater Fabian Haberer vom Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen (AWP). Es sei daher besonders wichtig, derartige Abfälle aus dem Hausmüll herauszufiltern und gesondert zu entsorgen.
Gefährliche Abfälle können zu den festgesetzten Terminen (siehe Tabelle am Ende) über die halbjährliche Problemabfallsammlung entsorgt werden. In haushaltsüblicher Menge können zur Problemabfallsammelstelle (Wertstoffhöfe bei den Gemeinden) Stoffe wie Gifte, Chemikalien, Lösungs- und Pflanzenschutzmittel, Holzschutz- und Abbeizmittel, nicht vollständig entleerte Spraydosen sowie flüssige Farb-, Lack- und Kleberreste und auch Handfeuerlöscher (gefüllt und mit intakter Sicherung) gebracht werden.
Derzeit nimmt der AWP im Rahmen der Problemabfallsammlung auch maximal fünf Liter Altöl aus privaten Haushaltungen an. Haberer: „Grundsätzlich ist der Handel verpflichtet, Altöl zurückzunehmen. Bitte geben Sie Altöl daher vorrangig wieder dort ab, wo Sie es gekauft haben. Wichtig ist, dass Sie den Kassenzettel dabeihaben.“
Problemstoffe sind in geschlossenen Behältern anzuliefern. Unterschiedliche Stoffe dürfen auf keinen Fall vermischt werden.
Folgende Stoffe werden an der Problemabfallsammelstelle nicht angenommen:
Ausführliche Informationen sind in einem Merkblatt zur Problemabfallsammlung enthalten. Dieses ist auf der Homepage des AWP unter www.awp-paf.de zu finden.
„Problemabfälle sollten möglichst vermieden werden. Häufig stehen umweltverträgliche Alternativen zur Verfügung. Um den Schaden für Mensch und Umwelt möglichst gering zu halten, sollten vorhandene Problemabfälle aber unbedingt getrennt gesammelt werden“, so Fabian Haberer. Er bittet zudem um Verständnis, dass große Mengen an Problemstoffen, die häufig über Jahre hinweg gesammelt worden sind, nicht auf einmal entsorgt werden können. Es sei wichtig, die angebotenen Sammeltermine regelmäßig zu nutzen. „Wer den Sammeltermin in seiner Gemeinde verpasst, kann seine Problemabfälle auch bei Sammlungen in anderen Landkreisgemeinden abgeben“, so der Abfallberater. Zum Teil können Problemabfälle auch über private Entsorgungsunternehmen entsorgt werden. Hier sei es aber ratsam, vor einer Anlieferung genauer nachzufragen.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AWP unter Tel. 08441 7879-50 gerne zur Verfügung.
Problemabfallsammeltermine für das 1. Halbjahr 2025
| Gemeinde/Wertstoffhof | Sammeltermin |
| Manching | 24. Februar, 11.30 bis 14 Uhr |
| Baar-Ebenhausen | 24. Februar, 15.30 bis 18.30 Uhr |
| Pfaffenhofen (Martin-Binder-Ring) | 25. Februar, 13 bis 18.30 Uhr |
| Jetzendorf | 10. März, 11.30 bis 14 Uhr |
| Reichertshausen | 10. März, 15.30 bis 18.30 Uhr |
| Vohburg | 11. März, 11.30 bis 14 Uhr |
| Münchsmünster | 11. März, 15.30 bis 18.30 Uhr |
| Ernsgaden | 28. April, 11.30 bis 14 Uhr |
| Reichertshofen | 28. April, 15.30 bis 18.30 Uhr |
| Scheyern | 29. April, 11.30 bis 14 Uhr |
| Gerolsbach | 29. April, 15.30 bis 18.30 Uhr |
| Wolnzach | 27. Mai, 11.30 bis 14 Uhr |
| Schweitenkirchen | 27. Mai, 15.30 bis 18.30 Uhr |
| Hohenwart | 23. Juni, 11.30 bis 14 Uhr |
| Pörnbach | 23. Juni, 15.30 bis 18.30 Uhr |
| Hettenshausen | 24. Juni, 11.30 bis 14 Uhr |
| Ilmmünster | 24. Juni, 15.30 bis 18.30 Uhr |
| Geisenfeld | 26. Juni, 11.30 bis 14 Uhr |
| Rohrbach | 26. Juni, 15.30 bis 18.30 Uhr |