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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Einleiten von Mischwasser aus den 3 Entlastungsanlagen im Einzugsgebiet der Kläranlage Weichenried des Marktes Hohenwart

Der Markt Hohenwart hat beim Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis nach § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Benutzung des Lindacher Baches und des Schelenlohegrabens durch Einleiten von Mischwasser aus den Entlastungsanlagen beantragt. Die beantragte Gewässerbenutzung dient der Beseitigung des Mischwassers aus den Entlastungsanlagen.

Es wird eingeleitet Mischwasser aus den Entlastungsanlagen:

Im Vollzug der Bestimmungen des Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 73 Abs. 3 bis 5 BayVwVfG wird das Vorhaben hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, dass die Unterlagen in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben auswirkt, für die Dauer eines Monats zur Einsicht ausliegen.

Die Bekanntmachung und zumindest ein Teil der Antrags- und Planunterlagen zum Vorhaben werden gemäß Art. 27 a BayVwVfG zusätzlich online auf der Internetseite https://www.landkreis-pfaffen-hofen.de/HOME/Veroeffentlichungen/Amtsblatt.aspx“ bereitgestellt. Die Antrags- und Planunterlagen können innerhalb der o.g. Auslegungsfrist bei dem Markt Hohenwart und dem Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm vollständig eingesehen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Papierunterlagen maßgeblich ist.

Die Unterlagen für das o.g. Vorhaben liegen in der Zeit vom 09.02.2023 bis einschließlich 10.03.2023 im Rathaus des Marktes Hohenwart, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart, Zi.Nr. 15 während der allgemeinen Geschäftsstunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (also bis zum 24.03.2023) schriftlich oder zur Niederschrift dort oder beim Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen, Zimmer A 120 schriftlich oder während der üblichen Dienststunden zur Niederschrift Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Es wird darauf hingewiesen, dass vorgesehen ist, keinen Erörterungstermin durchzuführen, falls keine Einwendungen von Beteiligten erhoben wurden bzw. wenn ein Beteiligter Einwendungen erhoben hat und nicht innerhalb der Einwendungsfrist mitteilt, dass er auf die Durchführung eines Erörterungstermins besteht.

Auch wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in einem evtl. Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.

Ebenfalls wird ferner darauf hingewiesen, dass

a)

die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von einem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen wären;

b)

die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen wären.

Sollte ein Erörterungstermin erforderlich werden, wird dieser mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die beteiligten Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.

Markt Hohenwart, den 01.02.2023
Haindl
1. Bürgermeister