Der Gemeinderat hat 2019 für bestimmte Wege und Plätze eine Leinenpflicht für größere Hunde (ab 50 cm Schulterhöhe) und Kampfhunde erlassen. Wo diese gilt, können Sie im Rathaus während der Öffnungszeiten unter Tel. Nr. 08443/6924 erfragen.
Zur Erhaltung des öffentlichen Friedens möchten wir an die Hundebesitzer appellieren vor allem größere Hunde bei Spaziergängen nach Möglichkeit an die Leine zu nehmen.
Wenn sich Beschwerden über bestimmte Hunde jedoch häufen, kann die Gemeinde über eine Einzelfallregelung jederzeit eine Leinenpflicht anordnen.