I.
Der Marktgemeinderat des Marktes Hohenwart hat am 03.02.2020 beschlossen den
Bebauungsplan Nr. 28 – „Hohenwart Gewerbepark“
zu ändern.
Mit der Erarbeitung eines Planentwurfes ist beauftragt worden:
WipflerPlan mbH, Hohenwarter Straße 124, 85276 Pfaffenhofen
II.
Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Der Planentwurf kann in der Zeit vom 15.02.2023 bis 17.03.2023 im Rathaus Hohenwart, Marktplatz 2, 86558 Hohenwart, Zi.Nr. 15 eingesehen werden. Gleichzeitig können der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht auch auf der Homepage des Marktes Hohenwart unter https://www.markt-hohenwart.de/gemeinde/bebauungsplaene/aktuell-laufende-verfahren.php abgerufen werden.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Gleichzeitig ist Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.