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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 8/2023
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Der Awp informiert:

Abfallentsorgungsgebühren fällig

Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen mitteilt, wurde die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2023 am 15. Februar zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2023 bzw. den danach ergangenen Gebührenbescheiden. Bargeldlose Zahlungen können auf das nachfolgende Konto vorgenommen werden: Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70. Bei Überweisung oder Einzahlung auf das vorgenannte Konto wird gebeten, in jedem Fall die auf dem Gebührenbescheid angegebene Kundennummer anzugeben.

Um den Zahlungspflichtigen Mahngebühren zu ersparen, wird um genaue Einhaltung der Zahlungstermine gebeten. Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Nebenkosten erhoben.

Bei Gebührenzahlern mit entsprechendem Lastschriftmandat werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht.

Gebührenbescheid kann auf Wunsch auch nur online zur Verfügung gestellt werden

Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, ist es möglich, den Gebührenbescheid für die Abfallentsorgung nur noch online zu erhalten. Bürgerinnen und Bürger, die sich dafür entscheiden, können dies ab sofort in der Online-Verwaltung auf der Homepage des AWP (www.awp-paf.de) beantragen.

Für den Log-in benötigt man als Zugangsdaten die Benutzer-ID und ein Kennwort. Beides findet man auf dem Jahresgebührenbescheid vom 05.01.2023 neben dem QR-Code. Einmal eingeloggt wird dann abgefragt, ob man den Gebührenbescheid per Download abrufen möchte. Bei Zustimmung erhält man beim nächsten Bescheid eine E-Mail, dass der Bescheid nun online zur Verfügung steht. Auf eine postalische Zusendung wird verzichtet.

„Wenn der Bescheid nicht mehr ausgedruckt und versandt werden muss, spart dies Ressourcen und trägt einen Teil zur Abfallvermeidung bei“, so Werkleiterin Elke Müller. Es sei aber selbstverständlich möglich, den Bescheid auch weiterhin per Post zugesandt zu bekommen.

Grundsätzlich können alle Gebührenbescheide in der Online-Verwaltung unter „Gebührenbescheid ansehen“ eingesehen werden. Zudem besteht in der Online-Verwaltung die Möglichkeit, Behälter an- und abzumelden, den Behälterbestand zu ändern, Behälterreparaturen zu beauftragen, Kontaktdaten und die Bankverbindung zu ändern, die Personenanzahl zu ändern und eine Ermäßigung zu beantragen.

Bürgerinnen und Bürger, die noch nicht an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind, können ihre Abfallbehälter auch online bestellen.