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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Erweiterte Öffnungszeiten zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Am Freitag den 21.02.2025 ist es noch möglich von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Dazu müssen sie persönlich erscheinen oder eine Person bevollmächtigen. Nutzen sie dazu den Vordruck auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief.

Bei Fragen können sie das Wahlamt unter 08443/69-27 erreichen.

Rücksendung von Briefwahlunterlagen

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können sie bis spätestens Sonntag, den 23.02.2025, 18.00 Uhr in den Briefkasten des Rathauses oder während der Öffnungszeiten im Rathauseingang in die dafür vorgesehene Wahlurne einwerfen. Bitte beachten sie, dass eine Rücksendung per Post nicht mehr rechtzeitig im Rathaus eintrifft.

Nicht erhaltene Wahlscheine

Kann ein Wahlberechtigter versichern, nach Beantragung eines Wahlscheins, diesen nicht erhalten zu haben, besteht, neben den genannten Öffnungszeiten, außerdem die Möglichkeit bis Samstag, den 22.02.2025, 12.00 Uhr unter der Tel Nr. 0175/3533469 einen neuen Wahlschein zu erhalten.

Ausnahmefälle für einen Wahlschein

Weiter kann in besonderen Ausnahmefällen ein Wahlschein noch bis zum Wahlsonntag, den 23.02.2025, 15:00 Uhr beantragt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. In diesem besonderen Fall sind wir unter der Tel Nr. 0175/3533469 zu erreichen.

Rathaus bleibt geschlossen

Am Montag, den 24.02.2025 bleibt das Rathaus Hohenwart geschlossen.

Repräsentative Wahlstatistik im Wahlbezirk Klosterberg

Der Wahlbezirk Klosterberg wurde vom Bundeswahlleiter im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und dem Bayerischen Landesamt für Statistik für die wahlstatistische Erhebung ausgewählt. Das bedeutet, dass in diesem Wahlbezirk Daten für die repräsentative Wahlstatistik erhoben werden.

Wahrung des Wahlgeheimnisses

Oberster Grundsatz der repräsentativen Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Die Auswertung findet daher nicht bei der Gemeinde statt, sondern wird durch das Bayerische Landesamt für Statistik durchgeführt.

Die Stimmzettel erhalten lediglich einen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen. Es sind keine personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum, enthalten.

Wer dazu Fragen hat kann sich gerne im Rathaus bei Frau Pichler unter 08443/69-27 melden.