In letzter Zeit gingen wieder vermehrt Beschwerden ein, über zurückgelassenen Hundekot an öffentlichen Wegen und Plätzen.
Wir bitten deshalb die Hundebesitzer von den Hundekotbeuteln Gebrauch zu machen. Die Beutel können an den „Hundetoiletten“ entnommen und dort entsorgt werden.
Wir weisen darauf hin, dass bei Nichtbeachtung ein Bußgeld bis zu 500 Euro verhängt werden kann.
Darüber hinaus können Verunreinigungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Hundekot Ordnungswidrigkeiten nach dem Bayer. Naturschutzgesetz darstellen und entsprechend geahndet werden.