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Mitteilungsblatt für den Markt Hohenwart
Ausgabe 9/2025
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Paartalgruppe hat in seiner Sitzung am 25.11.2024 den

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Neuerlass einer Geschäftsordnung für den Zweckverband zur Wasserversorgung der Paartalgruppe

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Außerkrafttreten und Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Paartalgruppe (Kostensatzung)

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Außerkrafttreten und Neuerlass der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Paartalgruppe (Wasserabgabesatzung – WAS -)

sowie die

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Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Paartalgruppe

Die Geschäftsordnung sowie die Satzungen treten einen Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm in Kraft. Die Satzung liegt in den Geschäftsräumen des Wasserzweckverbands, Zi.Nr. 15 des Rathauses Hohenwart zur Einsicht während der Geschäftsstunden aus.

Hohenwart, 20.02.2025
gez.
Haindl
Verbandsvorsitzender