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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 1/2025
Hollfeld Stadt AB
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Stadt Hollfeld Amtlich

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

und der Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses

Der Stadtrat von Hollfeld hat in seiner Sitzung vom 19.04.2022 beschlossen, einen Bebauungs- und Grünordnungsplan in Hollfeld gem. § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Eine Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses wurde in der Sitzung des Stadtrates am 17.12.2024 beschlossen. Dadurch werden Teilbereiche des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Kleiner Berg Nr. 3" zum 1. Mal geändert.

Der Plan erhält den Namen "Bebauungs- und Grünordnungsplan 'Steinernes Kreuz' und 1. Bebauungsplan-Änderung 'Kleiner Berg Nr. 3'".

Es sollen Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.

Ein Umweltbericht wird erstellt.

Das Plangebiet liegt im Nordosten von Hollfeld in der Gemarkung Hollfeld und ist wie folgt umgrenzt:

Westen, Norden und teilweise Osten – zur freien Landschaft hin

Süden und teilweise Osten – zu bestehenden Bebauung hin

Folgende Grundstücke der Gemarkung Hollfeld liegen im Geltungsbereich:

Flurnummern ganz:

1215/6, 1243, 1243/2, 1245/3 und 1248

Flurnummern teilweise:

1215/5, 1216/1, 1239, 1252/17 und 1619

Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnungsplan und der Umweltbericht werden durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.

Nach Erstellung des Planentwurfes werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen in einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung dargelegt und erörtert.

Stadt Hollfeld
Hartmut Stern
1. Bürgermeister