Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
und der Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses
Der Stadtrat von Hollfeld hat in seiner Sitzung vom 19.04.2022 beschlossen, einen Bebauungs- und Grünordnungsplan in Hollfeld gem. § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Eine Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses wurde in der Sitzung des Stadtrates am 17.12.2024 beschlossen. Dadurch werden Teilbereiche des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Kleiner Berg Nr. 3" zum 1. Mal geändert.
Der Plan erhält den Namen "Bebauungs- und Grünordnungsplan 'Steinernes Kreuz' und 1. Bebauungsplan-Änderung 'Kleiner Berg Nr. 3'".
Es sollen Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.
Ein Umweltbericht wird erstellt.
Das Plangebiet liegt im Nordosten von Hollfeld in der Gemarkung Hollfeld und ist wie folgt umgrenzt:
Westen, Norden und teilweise Osten – zur freien Landschaft hin
Süden und teilweise Osten – zu bestehenden Bebauung hin
Folgende Grundstücke der Gemarkung Hollfeld liegen im Geltungsbereich:
| Flurnummern ganz: | 1215/6, 1243, 1243/2, 1245/3 und 1248 |
| Flurnummern teilweise: | 1215/5, 1216/1, 1239, 1252/17 und 1619 |
Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnungsplan und der Umweltbericht werden durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.
Nach Erstellung des Planentwurfes werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen in einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung dargelegt und erörtert.