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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 1/2025
Hollfeld Stadt AB
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ç 28. Änderung des Flächennutzungs- und landschaftsplanes Hollfeld, - bereich Steinernes Kreuz stadt Hollfeld, lkrs. Bayreuth

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat von Hollfeld hat daher in seiner Sitzung vom 17.12.2024 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan Hollfeld vom 30.03.1988 zum 28. Mal zu ändern.

Anlass für die 28. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes ist die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Steinernes Kreuz" inkl. der 1. Bebauungsplan-Änderung "Kleiner Berg Nr. 3" am Ostrand des Hauptortes Hollfeld, mit dem die rechtliche Grundlage zur Durchführung des Vorhabens geschaffen werden soll.

Entsprechend den geplanten Ausweisungen des o. a. Bebauungsplanes werden im Flächennutzungs- und Landschaftsplan im Nordosten des Hauptortes "Wohnbauflächen (W)" und "Öffentliche Grünflächen" dargestellt.

Ein Umweltbericht wurde erstellt.

Der Änderungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Hollfeld:

Flurnummern ganz:

1245/3

Flurnummern teilweise:

1215/6, 1239, 1243, 1243/2 und 1248

Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Landschaftsplan und der Umweltbericht werden durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.

Der von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - sowie vom Büro Team 4 erstellte Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 17.12.2024 wurde am 17.12.2024 gebilligt.

Der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wird parallel durchgeführt. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat.

Der so bezeichnete Planentwurf liegt dementsprechend in der Fassung vom 17.12.2024 in der Zeit

vom 20. Januar 2025 bis einschließlich 21. Februar 2025

im Rathaus der Stadt Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld während der Dienststunden Montag, Dienstag und Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig aus.

Außerdem sind Plan und Begründung inkl. Umweltbericht auf der Homepage der Stadt Hollfeld unter https://www.hollfeld.de/wirtschaft-und-bauen/bauen-in-hollfeld/bauleitplanung einzusehen.

Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegefrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hollfeld
Hartmut Stern
1. Bürgermeister