Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat von Hollfeld hat in seiner Sitzung vom 19.04.2022 beschlossen, einen Bebauungs- und Grünordnungsplan in Hollfeld gem. § 2 Abs. 1 und §§ 8 und 30 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Eine Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses wurde in der Sitzung des Stadtrates am 17.12.2024 beschlossen. Dadurch werden Teilbereiche des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Kleiner Berg Nr. 3" zum 1. Mal geändert.
Der Plan erhält den Namen "Bebauungs- und Grünordnungsplan 'Steinernes Kreuz' und 1. Bebauungsplan-Änderung 'Kleiner Berg Nr. 3'".
Es sollen Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.
Ein Umweltbericht wird erstellt.
Das Plangebiet liegt im Nordosten von Hollfeld in der Gemarkung Hollfeld und ist wie folgt umgrenzt:
Westen, Norden und teilweise Osten – zur freien Landschaft hin
Süden und teilweise Osten – zu bestehenden Bebauung hin
Folgende Grundstücke der Gemarkung Hollfeld liegen im Geltungsbereich:
| Flurnummern ganz: | 1215/6, 1243, 1243/2, 1245/3 und 1248 |
| Flurnummern teilweise: | 1215/5, 1216/1, 1239, 1252/17 und 1619 |
Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der Grünordnungsplan und der Umweltbericht werden durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.
Der von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - sowie vom Büro Team 4 erstellte Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 17.12.2024 wurde am 17.12.2024 vom Stadtrat Hollfeld gebilligt.
Der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB wird parallel durchgeführt. Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat.
Der so bezeichnete Planentwurf liegt dementsprechend in der Fassung vom 17.12.2024 in der Zeit
vom 20. Januar 2025 bis einschließlich 21. Februar 2025
im Rathaus der Stadt Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld während der Dienststunden Montag, Dienstag und Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig aus.
Außerdem sind Plan und Begründung inkl. Umweltbericht auf der Homepage der Stadt Hollfeld unter https://www.hollfeld.de/wirtschaft-und-bauen/bauen-in-hollfeld/bauleitplanung einzusehen.
Während der Auslegungszeit kann jedermann Bedenken oder Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.