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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 1/2026
Hollfeld Stadt AB
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Bekanntmachung

Veröffentlichung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Hollfeld Nord“

Bereich Lärchenstraße, Fl.Nrn. 1344/1, 1344/2, 1344/3, Gemarkung Hollfeld im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Hollfeld hat in seiner Sitzung am 25.11.2025 den Aufstellungsbeschluss gefasst, auf der vorgenannten Fläche eine Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beträgt knapp 4.000 m².

Der Bauleitplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) geändert. Von der Durchführung einer

Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB

abgesehen.

Mit Beschluss des Stadtrates ebenfalls vom 25.11.2025 wurde der Planentwurf vom 21.10.2025 einschließlich Begründung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.

Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes inklusive Begründung mit Stand vom 21.10.2025 werden in der Zeit

vom 16. Januar 2026 bis einschließlich 16. Februar 2026

auf der Webseite der Stadt Hollfeld unter „www.hollfeld.de/Wirtschaft & Bauen/Bauen in Hollfeld/Bauleitplanung“ veröffentlicht.

Außerdem sind diese im Rathaus der Stadt Hollfeld, Marienplatz 18, 96142 Hollfeld, während der Dienststunden Montag 8.00 bis 15.00 Uhr, Dienstag und Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr einzusehen.

Stellungnahmen können im vorgenannten Zeitraum, möglichst per E-Mail an

baurecht@vg-hollfeld.bayern.de, bei Bedarf aber schriftlich abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hollfeld
gezeichnet
Hartmut Stern
Erster Bürgermeister