Der Streuobstanbau ist in Bayern über Jahrhunderte entstanden. Er hat eine hohe Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. Mit dem Bayerischen Streuobstpakt sollen Streuobstwiesen erhalten und zusätzliche Streuobstwiesen entstehen. Die Verwaltung für Ländliche Entwicklung fördert mit dem Programm "Streuobst für alle" die Beschaffung von Streuobstbäumen für Kommunen, Vereine und Verbände. Die Pflanzung der Obstbäume kann auf Grundstücken des Antragsstellers (Gemeinde) oder auf Grundstücken Dritter (Vereine, Privatpersonen) erfolgen. Die Bäume können unentgeltlich an Vereine oder Privatpersonen weitergeben werden.
| • | Förderfähig sind Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche). |
| • | Weitere förderfähige Arten sind beispielsweise Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Wild-Birne, Eberesche, Speierling, Elsbeere. |
Bezuschusst wird der Kauf der Bäume mit bis zu 45 € pro Baum. Zuwendungsfähig ist der Bruttokaufpreis der Obstbäume. Sonstige Ausgaben und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bepflanzung (z.B. Baumpfähle) und Pflege der Bäume anfallen, sind nicht zuwendungsfähig.
Die Zweckbindungsfrist beträgt 12 Jahre ab der Auszahlung der Fördermittel. Werden die Streuobstbäume innerhalb der Zweckbindungsfrist entfernt, so wird die Zuwendung anteilig zurückgefordert. Auch muss eine Liste mit dem genauen Standort der gepflanzten Bäume erstellt werden. Weitere Informationen gibt es unter www.stmelf.bayern.de!
Wer in der Gemeinde Plankenfels Interesse an dem Förderprogramm hat und Streuobstbäume pflanzen möchte, soll sich bitte bis 06.06.2023 bei der Gemeinde Plankenfels melden (gemeinde@plankenfels.de oder 09204/225). Die Gemeinde Plankenfels würde die Bündelungsfunktion übernehmen.