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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 10/2024
Hollfeld Stadt AB
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Cannabis-Verbot im städtischen Freibad

Der öffentliche Konsum von Cannabis ist durch Gesetze beschränkt. Es ist u. a. nicht zulässig, in der unmittelbaren Nähe von Personen unter 18 Jahren sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten zu konsumieren. Der Konsum von Cannabis ist daher im stätischen Freibad sowie in dessen Sichtweite verboten. Wir bitten um Beachtung! Jeder Verstoß wird zur Anzeige gebracht.