Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 ff. KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.280.500,00 Euro |
| und | |
| im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 252.500,00 Euro. |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| (1) | Verwaltungsumlage | |
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| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltjahr auf 1.837.600,00 Euro festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. |
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| 2. | Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2023 auf 7.069 Einwohner festgesetzt. |
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| 3. | Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 259,95 Euro festgesetzt. |
| (2) | Investitionsumlage | |
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| Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000,00 Euro festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Hollfeld, den 30.04.2024