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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 10/2025
VG Hollfeld AB
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VG Hollfeld Amtlich

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Kurzinformation zur Biotopkartierung im Landkreis Bayreuth

Biotope sind Lebensräume für Pflanzen und Tiere, die durch die Vielfalt ihrer typischen Arten einzigartig sind. Sie sind für den Erhalt unserer Landschaft und unserer Landschaft mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt von unschätzbarem Wert. Diese Kostbarkeiten unserer Heimat möchten wir für künftige Generationen gemeinsam mit Ihnen bewahren. Die Erfassung der Biotope und regelmäßige Aktualisierungen des Datenbestandes in der Biotopkartierung sind die wesentliche Wissensgrundlage dafür.

Im April 2022 startete die Biotopkartierung im Landkreis Bayreuth in der südwestlichen Landkreishälfte. Die dortigen Kartierungsarbeiten werden in diesem Jahr abgeschlossen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für das kommende Jahr geplant. Ab Mai dieses Jahres beginnt die Erfassung der erhaltenswerten Biotope in der nordöstlichen Landkreishälfte.

Wie bereits in der südwestlichen Region werden die Erhebungen durch das von uns beauftragte Naturschutzbüro Blachnik aus Nürnberg und unter unserer fachlichen Leitung durchgeführt. Die Ergebnisse der Kartierung im Nordosten des Landkreises werden voraussichtlich 2029 veröffentlicht und sind dann in unserem Internetangebot über den UmweltAtlas Bayern abrufbar

(https://www.lfu.bayern.de/natur/biotopkartierung/index.htm)..

Vor über 30 Jahren wurden die Biotope im Landkreis erstmalig erhoben. Mit der Aktualisierung der Biotopkartierung wird die Datengrundlage zur Naturausstattung auf den neuesten Stand gebracht. Durch die Biotopkartierung werden keine Biotope ausgewiesen. Es handelt sich um eine Bestandsaufnahme der für den Naturschutz wichtigen und erhaltenswerten Flächen. Die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Flächen gelten unmittelbar, unabhängig davon, ob eine Fläche als Biotop erfasst wurde oder nicht.

Auf der Grundlage einer Biotopkartierung können Landwirte für die naturnahe Bewirtschaftung und Pflege von Biotopflächen über den Vertragsnaturschutz eine Vergütung erhalten. Zudem ist die Biotopkartierung für Naturschutzverbände und Behörden, insbesondere am Landratsamt, eine wesentliche Wissensgrundlage zum Erhalt der Natur in ihrer täglichen Arbeit. Die Grundstückseigentümer, auf deren Grundstück ein Biotop neu erfasst wurde, werden nach Abschluss der Kartierungen schriftlich informiert.

Bei Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Michael Stellmach,

Tel.: 0821/9071-5086,

michael.stellmach@lfu.bayern.de oder das

Team der Biotopkartierung,

Tel.: 0821/9071-5525,

biotopkartierung@lfu.bayern.de.

Weitere Informationen zur Biotopkartierung bieten die LfU-Homepage

(https://www.lfu.bayern.de/natur/biotopkartierung/index.htm)

und die kostenfreie Broschüre „Lebensräume erfassen und gemeinsam bewahren“

(https://www.bestellen.bayern.de/shoplink/lfu_nat_00374.htm).