Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Hollfeld hat in seiner Sitzung vom 29.04.2025 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Treppendorf“ in der Fassung der Änderung mit Begründung vom 08.04.2025 zu ändern. Folgende Grundstücke der Gemarkung Treppendorf liegen im Geltungsbereich: Flnr 61/2, Flnr. 61/5 und Flnr. 61/17.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung und Träger öffentlicher Belange und Auslegung ist das vorliegende Bebauungsplanverfahren in einfacher Fallgestalltung mit einer ausreichenden Auslegezeit nochmals zu veröffentlichen. Der bezeichnete Planentwurf mit Begründung in der Fassung vom 08.04.2025 wird in der Zeit
vom 09. Mai 2025 bis 23. Mai 2025
auf der Homepage der Stadt Hollfeld unter https:/www.hollfeld.de/wirtschaft-und-bauen/bauen-in-hollfeld/bauleitplanung veröffentlicht. Außerdem sind die Unterlagen im Rathaus der Stadt Hollfeld, marienplatz 18, 96142 Hollfeld, während der üblichen Dienststunden einzusehen.
Stellungnahmen können im vorgenannten Zeitraum, möglichst per E-Mail an baurecht@vg-hollfeld.bayern.de oder architekt.georg.schilling@web.de, bei Bedarf auch in Schriftform abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung(DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und BayDSG. Sofern Sie die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weiter Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutz-rechtliche Informationspflichten im Bauleitverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.