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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 10/2025
Hollfeld Stadt AB
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Haushaltssatzung der Stadt Hollfeld (Landkreis Bayreuth) für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des Art. 63 ff. der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Hollfeld folgende Haushaltssatzung:

§ 1

(1)

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

ab.

(2)

Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Stadtwerke Hollfeld der Stadt Hollfeld für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Erfolgsplan

in den Erträgen mit

in den Aufwendungen mit

und

im Vermögensplan

in den Einnahmen und Ausgaben mit

ab.

§ 2

(1)

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden im Haushaltsjahr nicht festgesetzt.

(2)

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtwerke Hollfeld werden nicht festgesetzt.

§ 3

(1)

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 4.712.500 Euro festgesetzt, davon für das

Finanzplanungsjahr 2026

Finanzplanungsjahr 2027

(2)

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Hollfeld zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

§ 4 (*)

Entfällt

§ 5

(1)

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.700.000 Euro festgesetzt.

(2)

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Hollfeld wird auf 300.000 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Hollfeld, den 30.04.2025
Stadt Hollfeld
Hartmut Stern,
Erster Bürgermeister

*Nachrichtliche Angaben zu § 4 der Haushaltssatzung:

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden mit Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Hollfeld (Hebesatzsatzung) vom 15.10.2024 zum 01. 01. 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

410 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

260 v. H.

2. Gewerbesteuer

380 v. H.