Der Stadtrat der Stadt Hollfeld hat in seiner Sitzung vom 21.04.2026 die Satzung über die Benutzung des Bartholomäus-Spitals als öffentliche Einrichtung der Stadt Hollfeld beschlossen.
Die Satzung liegt während der allgemeinen Dienststunden in den Geschäftsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld, 96142 Hollfeld, Marienplatz 18, 1. Stock, zur Einsichtnahme (nach Terminvereinbarung) auf.
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.