Der Stadtrat der Stadt Hollfeld hat in seiner Sitzung vom 21.04.2026 die Verordnung über den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen beschlossen.
Die Verordnung liegt während der allgemeinen Dienststunden in den Geschäftsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld, 96142 Hollfeld, Marienplatz 18, 1. Stock, zur Einsichtnahme (nach Terminvereinbarung) auf.
Die Verordnung tritt am 01.06.2026 in Kraft.