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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 10/2026
Hollfeld Stadt AB
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Stadt Hollfeld Amtlich

Verordnung über den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Hollfeld

Der Stadtrat der Stadt Hollfeld hat in seiner Sitzung vom 21.04.2026 die Verordnung über den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen beschlossen.

Die Verordnung liegt während der allgemeinen Dienststunden in den Geschäftsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld, 96142 Hollfeld, Marienplatz 18, 1. Stock, zur Einsichtnahme (nach Terminvereinbarung) auf.

Die Verordnung tritt am 01.06.2026 in Kraft.

Hollfeld, den 30.04.2026
Stadt Hollfeld
Hartmut Stern
Erster Bürgermeister