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MB der Verwaltungsgemeinschaft Hollfeld
Ausgabe 11/2026
Plankenfels AB
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Haushaltssatzung der Gemeinde Plankenfels (Landkreis Bayreuth) für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der Art. 63 ff. der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Plankenfels folgende Haushaltssatzung:

§ 1

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf

festgesetzt, davon für das Finanzplanungsjahr 2027

§ 4 (*)

Entfällt

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.

Plankenfels, den 05.05.2026
Gemeinde Plankenfels
Harald Wich
Erster Bürgermeister

*Nachrichtliche Angaben zu § 4 der Haushaltssatzung:

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in der Satzung vom 23.09.2024 (Hebesatzsatzung) zum 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

1.  Grundsteuer

a) 

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b)

  für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer

350 v. H.