Aufgrund der Art. 63 ff. der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Plankenfels folgende Haushaltssatzung:
| Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt | |
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.750.000,00 Euro |
| und | |
| im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.543.100,00 Euro. |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf | 997.500 Euro |
| festgesetzt, davon für das Finanzplanungsjahr 2027 | 997.500 Euro. |
Entfällt
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000,00 Euro festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.
*Nachrichtliche Angaben zu § 4 der Haushaltssatzung:
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in der Satzung vom 23.09.2024 (Hebesatzsatzung) zum 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 270 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 155 v. H. |
| 2. Gewerbesteuer | 350 v. H. | |